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Steuerbescheid für 2020

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    Steuerbescheid für 2020

    Hallo zusammen,

    ich habe heute den Steuerbescheid für 2020 bekommen.

    Ich habe ein Kind für das ich im letzten Jahr auch Kindergeld bekommen habe. Sie war bis September 2020 in Ausbildung. Ich habe in den ersten beiden Ausbildungsjahren immer die krankenversichrrungsbeiträge sowie die pflegeversicherungsbeiträge in der Anlage Kind angegeben und sie immer anerkannt bekommen, für 2020 jedoch nicht.

    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir vielleicht auch sagen warum das nicht mehr anerkannt wurde, mhhh.

    Liebe Grüße Claudia

    #2
    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir vielleicht auch sagen warum das nicht mehr anerkannt wurde, mhhh.
    Nicht wirklich ! Hat die Tochter ihre Krankenversicherungsbeiträge vielleicht in der eigenen Steuererklärung für 2020 geltend gemacht ?

    Dann kannst du die für die Zeit des Kindergeldbezugs natürlich nicht mehr geltend machen, doppelt geht nicht. Falls das nicht so ist,

    musst du dich an dein Finanzamt wenden. Eigentlich sollte zum Grund in den Erläuterungen zum Bescheid etwas stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein meine Tochter hat keine eigene Steuererklärung abgegeben und ich habe es mit der letzten verglichen und in Textform steht nichts anderes dabei als in dem letzten steuerbescheid, echt seltsam. Werde da dann mal anrufen.

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        #4
        Wobei Eltern die KV-Beiträge für Kinder m. E. nur für den Zeitraum geltend machen dürfen, für den noch ein Kindergeldanspruch besteht,

        danach nur noch bei Erklärung von Unterhaltsleistungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Den kindergeldanspruch hatte ich noch das ganze Jahr 2020, da meine Tochter im Anchluss direkt nach der Ausbildung noch ein Studium angefangen hatte

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            #6
            Ich hatte auch im Jahr 2019 keine lohnsteuerbescheinigung von ihr eingereicht und habe die Beträge, die ich angegeben hatte komplett angerechnet bekommen und als ich über elster die steuerberechnung gemacht hatte würde es auch anerkannt, echt komisch, mhhj

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              #7
              ... und habe die Beträge, die ich angegeben hatte komplett angerechnet bekommen und als ich über elster die steuerberechnung gemacht hatte würde es auch anerkannt,
              Das ist der Normalfall, man muss auch die Lohnsteuerbescheinigung des Kindes nicht mit einreichen. Das Finanzamt kann die Richtigkeit der Angaben

              anhand der ID des Kindes prüfen, der Arbeitgeber des Kindes übermittelt ja die Daten elektronisch an das Finanzamt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Meine Tochter wohnt aber in einem anderen Bundesland als ich. Kann mir denken dass es daran vielleicht liegt

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                  #9
                  Meine Tochter wohnt aber in einem anderen Bundesland als ich. Kann mir denken dass es daran vielleicht liegt
                  Wie die Zugriffsmöglichkeiten über die IDs gesteuert werden, weiß ich nicht genau. Aber die persönliche ID ist ja eine eindeutige Kennziffer.

                  Am besten ist es wirklich, beim Finanzamt anzurufen, auch wenn es in Corona-Zeiten nicht immer so ganz einfach ist, den zuständigen

                  Gesprächspartner an die Strippe zu bekommen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wie die Zugriffsmöglichkeiten über die IDs gesteuert werden, weiß ich nicht genau. Aber die persönliche ID ist ja eine eindeutige Kennziffer.

                    Am besten ist es wirklich, beim Finanzamt anzurufen, auch wenn es in Corona-Zeiten nicht immer so ganz einfach ist, den zuständigen

                    Gesprächspartner an die Strippe zu bekommen.
                    Ich kann die Bearbeiter*innen auch im Homeoffice erreichen, ab 09:00 Uhr laut Bandansage!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      Hallo,

                      ich hatte gestern beim Finanzamt angerufen und gleich jemanden erreicht. Es wurde festgestellt, dass es schlicht und einfach vergessen wurde, die Beiträge anzurechnen. Deshalb soll ich die Lohnsteuerbescheinigung meiner Tochter in Kopie hinsenden, kurzes Anschreiben dazu, mit der Bitte auf Änderung des Steuerbescheides.

                      Liebe Grüße
                      Claudia

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