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Steuererklärung im Trennungsjahr

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Und wie werde ich denn dann besteuert? Auch in Steuerklasse I??
    Bei der Einkommensteuer spielt die Steuerklasse rechtlich keine Rolle. Praktisch läuft es bei einer Einzelveranlagung aber auf ein der Steuerklasse 1 entsprechendes Ergebnis hinaus,

    jedenfalls dann, wenn deine Werbungskosten unter 1.000,00 € liegen und du gesetzlich sozialversichert bist.

    Wenn dein Mann die im Trennungsjahr noch mögliche Zusammenveranlagung ablehnt, hat er davon nur Nachteile, aber das ist sein Problem.

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  • Sille1970
    antwortet
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das hat zwar gar nichts mit Elster zu tun -aber:
    Er war in Stkl I und du in VI?
    Dann musst du zusätzlich auch noch einen HauptAG gehabt haben mit Stkl I
    Wenn dein Mann in StKl I war ist doch alles ok, bei getrennter Veranlagung ist er doch auch Stk l
    woher soll eine saftige Nachzahlung kommen?
    Ich habe den Verdacht, du bringst die Steuerklassen gehörig durcheinander

    Gruß FIGUL
    Sorry, natürlich war er in Steuerklasse III und ich in V......Beim Löschen zu viel weggemacht....

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Zitat von Sille1970 Beitrag anzeigen
    Hallo und guten Tag.
    für ich stellt sich gerade folgende Frage. Mein Noch-Mann und ich leben seit Mitte November 2018 in Trennung. Steuerklassen gewechselt seit 01.01.2019. Soweit alles klar. Theoretisch könnten wir die Steuererklärung für 2018 noch zusammen machen, aber daran ist nicht zu denken. Widersinnig an dieser Geschichte ist, dass ich in Steuerklasse VI war und er in Steuerklasse I. Wenn er jetzt keine Steuererklärung mit mir zusammen erstellen will, bedeutet dass für ihn ja eine saftige Nachzahlung. Und wie werde ich denn dann besteuert? Auch in Steuerklasse I??

    Vielen Dank
    Hallo,

    das hat zwar gar nichts mit Elster zu tun -aber:
    Er war in Stkl I und du in VI?
    Dann musst du zusätzlich auch noch einen HauptAG gehabt haben mit Stkl I
    Wenn dein Mann in StKl I war ist doch alles ok, bei getrennter Veranlagung ist er doch auch Stk l
    woher soll eine saftige Nachzahlung kommen?
    Ich habe den Verdacht, du bringst die Steuerklassen gehörig durcheinander

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Hallo Sille1970,

    du müsstest für deine Steuererklärung im Hauptvordruck Zeile 24 Einzelveranlagung ankreuzen.

    Steuerklassenkombination Ehemann I und Ehefrau VI sollte es aber nicht geben.

    Tschüß

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  • Sille1970
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung im Trennungsjahr.

    Steuererklärung im Trennungsjahr

    Hallo und guten Tag.
    für ich stellt sich gerade folgende Frage. Mein Noch-Mann und ich leben seit Mitte November 2018 in Trennung. Steuerklassen gewechselt seit 01.01.2019. Soweit alles klar. Theoretisch könnten wir die Steuererklärung für 2018 noch zusammen machen, aber daran ist nicht zu denken. Widersinnig an dieser Geschichte ist, dass ich in Steuerklasse VI war und er in Steuerklasse I. Wenn er jetzt keine Steuererklärung mit mir zusammen erstellen will, bedeutet dass für ihn ja eine saftige Nachzahlung. Und wie werde ich denn dann besteuert? Auch in Steuerklasse I??

    Vielen Dank
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