Und wie werde ich denn dann besteuert? Auch in Steuerklasse I??
jedenfalls dann, wenn deine Werbungskosten unter 1.000,00 € liegen und du gesetzlich sozialversichert bist.
Wenn dein Mann die im Trennungsjahr noch mögliche Zusammenveranlagung ablehnt, hat er davon nur Nachteile, aber das ist sein Problem.
Einen Kommentar schreiben: