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Steuerfreier Kindergartenzuschuss und Steuererklärung

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    Steuerfreier Kindergartenzuschuss und Steuererklärung

    hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber hat mir meine gesamten Kindergartenkosten in Form eines steuerfreien Kindergartenzuschusses ausgezahlt (also quasi eine anstehende Gehaltserhöhung dadurch ersetzt).
    Jetzt sehe ich diese steuerfreien Auszahlungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Jetzt meine Fragen:
    1. müsste das in der Lohnsteuerbescheinigung irgendwo ersichtlich sein?
    2. kann ich die Betreuungskosten trotzdem ganz normal in der Steuererklärung absetzen, obwohl ich dafür keine Steuern gezahlt habe?


    Besten Dank schon mal

    #2
    Hallo,

    ist die Frage 2 ernst gemeint oder machst du hier Späßchen?
    Welche Kosten willst du hier absetzen? Du hast doch keine
    Gruß FIGUL

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      #3
      ? Warum sollte ich Spaß machen? Ich habe die Betreuungskosten ja trotzdem gezahlt, nur ich habe das Geld steuerfrei bekommen. Es ist ja anstatt einer Gehaltserhöhung gezahlt worden.

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        #4
        Es wird in der Anlage Kind ausdrücklich nach steuerfreien Erstattungen gefragt. Wenn die nicht angegeben werden,

        ist das schlicht Steuerhinterziehung. Wenn sie korrekt angegeben werden, kommt steuerlich 0,00 raus, was ja auch richtig ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ok, wenn es 0 auf 0 rauskommt, könnte man theoretisch die Kinderbetreuungskosten auch überhaupt nicht erfassen in der Steuererklärung oder?

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            #6
            ok, wenn es 0 auf 0 rauskommt, könnte man theoretisch die Kinderbetreuungskosten auch überhaupt nicht erfassen in der Steuererklärung oder?
            Daran könnte man denken. Die Kosten könnten aber in Zukunft steigen, ohne dass der Arbeitgeber seinen Zuschuss anpasst.

            Ich würde die Kosten deshalb erklären, auch wenn das aktuell ein Nullsummenspiel ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von turbotopo Beitrag anzeigen
              ok, wenn es 0 auf 0 rauskommt, könnte man theoretisch die Kinderbetreuungskosten auch überhaupt nicht erfassen in der Steuererklärung oder?
              Hallo,

              hab ich doch geschrieben.
              Hast du es nicht verstanden?
              Gruß FIGUL

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