Nebeneinkünfte

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  • Angelika-Susanne
    Neuer Benutzer
    • 15.02.2014
    • 48

    #1

    Nebeneinkünfte

    Hallo ihr Lieben
    erhoffe mir euer Wissen
    2020 war ich als Angestellter tätig habe aber noch einen Zusatzverdienst gehabt ( Vermittlung von Wohnungen) wo muss ich dies in meiner Steuererklärung angeben
    danke euch
    Zuletzt geändert von Angelika-Susanne; 11.04.2021, 16:51.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    habe aber noch einen Zusatzverdienst gehabt ( Vermittlung von Wohnungen) ( nicht als selbstständiger)
    Als was dann ? Minijob, pauschal versteuert ? Lohnsteuerklasse 6 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Angelika-Susanne
      Neuer Benutzer
      • 15.02.2014
      • 48

      #3
      Nix dergleichen, als zusätzliche Selbstständigkeit

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Also doch eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit. Der Gewinn muss über eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- ermittelt werden

        und ist in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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