Ermittlung der jährlichen Absetzung für Abnutzung
Lohnt es sich in der Tabelle "Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückkaufpreises" die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen anzugeben, um das fiktive Baujahr zu ermitteln. Können die Kosten dann trotzdem als Werbungskosten abgesetzt werden?
Lohnt es sich in der Tabelle "Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückkaufpreises" die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen anzugeben, um das fiktive Baujahr zu ermitteln. Können die Kosten dann trotzdem als Werbungskosten abgesetzt werden?
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