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Lohnsteuererklärung von zwei AG

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    Lohnsteuererklärung von zwei AG

    Hallo liebe Exprten,

    wahrscheinlich nicht neu, aber ich bin nicht fündig geworden:
    Ich hatte innerhalbe eines Jahres den Arbeitgeber gewechselt und somit auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Dies aus zwei unterschiedlichen Regionen (Umzug von Bayern nach Hessen).

    Folgende Fragen:
    - Werden die Werte aus beiden Bescheinigungen einfach zusammengeführt und somit nur eine Steuererklärung für dieses Jahr abgegeben?
    - Wie verhält sich das mit den verschiedenen Finanzämtern ?

    Vielen Dank!

    Gruß Martin

    #2
    Es wird immer nur eine Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr abgegeben und zwar bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk du jetzt wohnst.

    Du kannst in der Anlage N mehrere Lohnsteuerbescheinigungen einzeln erfassen, zumindest die Werte, die in die Anlage N gehören.

    Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat deine Frage nichts zu tun. Womit erstellst du die Erklärung ? Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du bist zum ersten in komplett falscher Baustelle, da Du kein Arbeitgeber bist, der Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Du willst aber die Einkommensteuererklärung erstellen. Wenn du uns verrätst, mit welchem Programm oder Anwendung, kann man das in das richtige Unterforum verschieben ...

      Du erstellst eine Einkommensteuererklärung für das Jahr XY, also sind in dieser Jahreseinkommensteuererklärung alle Deine Einkünfte, die Du im Jahr XY erzielt hast (Vermietung und Verpachtung, nichtselbständige Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte etc.), zu erklären, egal ob sie nun aus Füssen, Detroit oder Peking stammen (Welteinkommensprinzip, d.h. Marseinkünfte fragst Du bitte Deinen steuerlichen Berater). Und die Steuererklärung gibst Du bei dem Finanzamt ab, bei dem Du Deinen aktuellen Wohnsitz hast, bitte aber mit Angabe Deiner bisherigen Steuernummer Deines alten Finanzamts an der Stelle, wo das abgefragt wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        bitte aber mit Angabe Deiner bisherigen Steuernummer Deines alten Finanzamts an der Stelle, wo das abgefragt wird.
        Es wird seit Jahren nur noch das bisherige Finanzamt abgefragt, nicht die bisherige Steuernummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Stimmt. Sollte mich mal wieder weniger auf meine Erinnerung als auf die tatsächlichen Gegebenheiten verlassen ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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