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Elternkosten für studierendes Kind

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    Elternkosten für studierendes Kind

    Hallo ans Forum,

    folgendes Problem habe ich beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020. Meine Tochter hat ein Studium in einer anderen Stadt begonnen. In der anderen Stadt hat sie eine Beherbergung, welche meine Frau und ich finanzieren. Zuzüglich natürlich auch den Internetanschluss. Ich bin der Meinung das dieses Zusatzkosten sind, wie kann ich diese in Anlage K eintragen, oder ist es gar nicht möglich die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Gibt es einen Pauschalbetrag für solle Aufwendungen? Und wenn ja dann wo?

    Vielen Dank, ich freue mich auf Antworten.
    BG
    Marc20317

    #2
    In der Anlage Kind kann man bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes einen Sonderbedarf geltend machen.

    Das ist ein Pauschbetrag, individuelle Kosten können bei Kindern mit Kindergeldanspruch nicht angesetzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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