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    Steuer Wachpersonal

    Hallo zusammen,
    ich möchte meinen Schwager ein wenig bei seiner Einkommenssteuererklärung unterstützen und habe bei einigen Dingen trotz Forumssuche noch Fragen:
    1) Thema Arbeitsstätte
    Was wird bei verschiedenen Objekten, die zu betreuen waren, als "1.Arbeitsstätte" angegeben? Oder gibt man jede Arbeitsstätte an und dazu dann jeweils die dazugehörigen Entfernungskilometer? Und gilt dann die einfache Entfernung?
    Wie sieht es bei den verschiedenen Arbeitsstätten mit dem Verpflegungsmehraufwand aus? Die Arbeitszeit vor Ort ist immer größer / gleich 8 Stunden. Ich habe etwas von 3 Monaten gelesen (an einer Stelle), aber das habe ich nicht so richtig verstanden. Wann kann man den Mehraufwand angeben (man gibt nur die Tage an, oder)?
    2) Thema Arbeitskleidung
    Ist das ähnlich wie bei Polizeibeamten, das man also die einzelnen Wasch und Trockengänge abrechnen kann (gibt es da aktuelle Tabellen?)? Arbeiitskleidung wird nicht gestellt.

    Habt Ihr sonst noch irgendwelche Tipps, die sich auf Wachpersonal beziehen? Ich bin ein ziemlicher Anfänger... ;-)

    Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten auf meine Fragen !

    Vielleicht ist das hier auch wieder falsch....?

    #2
    Vielleicht ist das hier auch wieder falsch....?
    Sicher ist das falsch, das habe ich doch bereits hier geschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...805#post360805
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, danke für die Hilfe

      Ich habe halt gedacht, es gebe ALLGEMEINE Tipps zu der Thematik.

      Es werden hier in verschiedenen Unterforen sehr ähnliche Fragen beantwortet, auch wenn das anscheinend nicht richtig ist.

      Dann sorry dafür !

      Kommentar


        #4
        Ich habe halt gedacht, es gebe ALLGEMEINE Tipps zu der Thematik.
        Hier werden relativ oft Allgemeine steuerrechtliche Fragen beantwortet, das ist schon richtig.

        Du willst aber konkret etwas zu Besonderheiten für Wachpersonal wissen. Um die Fragen richtig zu beantworten, müssten wir nachfragen

        zu wechselnden Einsatzorten usw. Da ist man schnell im Bereich der individuellen Steuerberatung, die hier nicht erlaubt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wachpersonal im Objektschutz macht üblicherweise Reisekosten geltend, da die zu bewachenden Objekte nicht dem Arbeitgeber gehören und daher keine erste Tätigkeitsstätte sein können.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Wachpersonal im Objektschutz macht üblicherweise Reisekosten geltend, da die zu bewachenden Objekte nicht dem Arbeitgeber gehören und daher keine erste Tätigkeitsstätte sein können.
            Falsch. Die erste Tätigkeitsstätte muss nicht dem AG gehören, sondern darf auch die Einrichtung eines Dritten sein, der der AN dauerhaft zugeordnet ist. Das war eine der wesentlichen Neuerungen bei Einführung der ersten Tätigkeitsstätte 2014. Bei Wachpersonal wird es oft an der dauerhaften Zuordnung scheitern, aber ich kenne auch Firmen, wo seit Jahren derselbe Pförtner in Uniform eines großen Wachschutzunternehmens hinter seiner Glasscheibe sitzt.

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              #7
              Die sich widersprechenden Antworten belegen, dass es ohne Nachfrage nicht möglich ist, eine zutreffende Antwort zu geben.

              Siehe meinen Beitrag #4 !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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