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Gelegentliche Dienstleistung oder Kleingewerbe?

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    Gelegentliche Dienstleistung oder Kleingewerbe?

    ich, Rentner, habe als Hobby Foto bzw. Videoerstellung, auch mit Drohnen.
    Ich habe für eine Stadtverwaltung- Immobilienverwaltung - in den vergangenen 2,5 Jahren völlig unentgeltlich im Rahmen meines Hobbys ein Bauprojekt mit Drohnenaufnahmen dokumentiert. Jetzt ist diese an mich herangetreten, ein weiteres Projekt aufzunehmen, möchten jedoch auch dafür einen Vertrag abschließen und zahlen. Dafür soll ich nun ein Angebot schreiben.
    Geplant sind ca. 10 Video- Kurzdokumentationen während der Bauphase (ca. 3 Jahre), jeweils etwa 300,--€ Vergütung. (Anfangs kürzere Taktung der Aufnahmen, später längere Abstände)
    Meine Unsicherheiten:
    1. Muss ich dafür ein (Klein-)Gewerbe anmelden oder läuft das unter gelegentliche Dienstleitung?
    2. Ich vermute, dass ich durch diese Leistung nicht MWST-pflichtig werde, also auch in Angebot und Abrechnung keine MWST ausweisen muss. Richtig?
    3. Pflichttexte im Angebot?
    4. Wenn ich Erstattung für Fahrkosten ansetze, sind diese steuerlich (MWST) genauso zu behandeln wie die Leistung selbst?

    Für jede zielgerichtete Antwort bin ich äußerst dankbar!
    Viele Grüße und bleibt gesund!

    #2
    Das sind jetzt alles keine Fragen zu Elster.

    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Dein Gewerbe kannst Du allerdings mit Mein Elster übermitteln. Dafür musst Du registriert sein.

    Kommentar


      #3
      Auch wenn die Frage Steuerrecht betrifft, nach nachhaltiger gewerblicher Tätigkeit sieht das ja nicht unbedingt aus.

      Ich würde beim Finanzamt fragen, was die gerne hätten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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