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Rechtsanwaltskosten Klage DRV und GdB

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    Rechtsanwaltskosten Klage DRV und GdB

    Hallo,
    ich musste leider eine Klage gegen die DRV einreichen wegen Erwerbsminderungsrente. Wo kann ich die Rechtsanwaltskosten in meinElster eintragen? Muss ich Atteste und Gutachten mit einreichen? Laut Internet zahlt das FA bei Erfolgsaussichten..und müsste es somit ja belegen... Oder?

    Das selbe gilt leider auch beim Gdb, ich wurde "freiwillig" auf 30 eingestuft nach Widerspruch und muss auch hier Klagen. Wo muss ich bzgl. des Gdb die Rechtsanwaltskosten eintragen?

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße Nini
    Zuletzt geändert von Nini; 16.04.2021, 19:59.

    #2
    Werbungskosten zu Leibrenten sind in der Anlage R zu erklären, die Zeilen dafür sind beschriftet.

    Ein Streit um den Gdb hat nichts mit Einkünften zu tun, das wird das Finanzamt nicht interessieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen lieben Dank Charlie24

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