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Lohnsteuerbeschinigung 2020 muss vom AG storniert werden - was ist zu tun?

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    Lohnsteuerbeschinigung 2020 muss vom AG storniert werden - was ist zu tun?

    Tach,

    ein deutsches Unternehmen hat eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020 erstellt, die nicht erstellt werden durfte, da es sich um eine Entsendung handelte. Der AG muss nun diese Lohnsteuerbescheinigung stornieren, was ist zu tun? Nach meinen bisherigen Informationen muss sich wohl das Betriebsstättenfinanzamt des AG darum kümmern. Wer weiß mehr, auch über den weiteren Ablauf?

    #2
    Es gibt für ein Storno doch ein eigenes Formular: https://www.elster.de/eportal/formul...are/lstbstorno
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt für ein Storno doch ein eigenes Formular: https://www.elster.de/eportal/formul...are/lstbstorno
      Doch? Wieso doch? Und, vor allem, wie geht es weiter? Kriegt der AN seine einbehaltene Steuer vom AG zurück, oder was passiert dann?

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        #4
        Doch? Wieso doch?
        Weil du geschrieben hattest, dass sich das Betriebsstättenfinanzamt des AG darum kümmern muss. Das muss der Arbeitgeber schon selber machen.

        Auch die Korrektur der Lohnsteueranmeldung ist Sache des Arbeitgebers, ebenso die Korrektur der Lohnabrechnungen. Zunächst muss aber die falsche

        Lohnsteuerbescheinigung aus der Welt geschafft werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Weil du geschrieben hattest, dass sich das Betriebsstättenfinanzamt des AG darum kümmern muss.
          Ich habe nicht geschrieben, dass sich das Betriebsstättenfinanzamt darum kümmern muss, sondern ich habe geschrieben: "...Nach meinen bisherigen Informationen muss sich wohl das Betriebsstättenfinanzamt des AG darum kümmern..." Und diese bisherigen Informationen können richtig sein, oder auch nicht, so dass ich hier einen Beitrag verfasst habe, um mit mehr Informationen eine Abwägung treffen zu können.

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            #6
            Drücken wir es mal anders aus: Ob / wann der Arbeitnehmer die Lohnsteuer ausgezahlt bekommt, ist ein arbeitsrechtliches Thema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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