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Einmaliges Honorar aus den USA

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    Einmaliges Honorar aus den USA

    Hallo zusammen,

    nach einiger Recherche bin ich leider etwas verloren und hoffe, dass mir hier jemand ohne großen Aufwand weiterhelfen kann.

    Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem deutschen Forschungsinstitut und habe 2020 von einer Amerikanischen Universität ein Honorar in Höhe von ca. 2000€ erhalten. Das Honorar war für einen wissenschaftlichen Beitrag in einem Sammelband.

    Habe ich es richtig verstanden, dass ich dies als Gewinn in Anlage S eintrage? Dazu dann noch die Anlage AUS, in der ich den Betrag abermals eintrage und auf die andere Anlage verweise? Ist es tatsächlich möglich 25% pauschal abzuziehen (wie hier beschrieben: www.test.de).

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Die Anlage S ist richtig, die Anlage AUS brauchst du nicht. Du musst aber eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- erstellen und elektronisch übermitteln..

    Dort darfst du in Zeile 23, Kennzahl 195 eine Betriebsausgabenpauschale von 25% deines Honorars, höchstens 614,00 € geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Liebe/r Charlie24,

      vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

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