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Behindertenpauschbeträge ab GdB 80

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    Behindertenpauschbeträge ab GdB 80

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich Seite letzten Jahr in der Situation dass ich schwerbehindert bin bin dem GdB 80. Die Pauschbeträge wurden ab 2021 geändert.
    Nun meine Fragen:
    - gelten die geänderten Pauschalbeträge für die Steuererklärung 2020 schon oder können diese erst für 2021 angeben werden, konkret steht mir für 2020 1060,-€ zu oder 20120,-€?
    - kann ich zusätzlich zu dem oben genannten Pauschbetrag den Pauschbetrag 900,- € für behinderungsbedingten unvermeidbaren Fahrten zur Erledigung privater Angelegenheiten (3.000 km × 0,30 EUR/km) angeben und falls ja wo gebe ich diesen an?


    Konnte bisher in meiner Recherche dazu nichts finden.

    Vielen Dank vorab für eine Antwort und viele Grüße
    Jutta

    #2
    Die Erhöhung der Pauschbeträge gilt bekanntlich erst ab 2021 und kann dementsprechend auch erst für 2021 geltend gemacht werden.

    Zu Fahrtkosten kannst du alles hier nachlesen, das ist ja auch kein Thema der elektronischen Steuererklärung:
    https://www.steuertipps.de/steuern-r...euererklaerung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In deiner Erklärung gibst du sowieso nur den GdB 80 an. Der Pauschbetrag wird dann in der zutreffenden Höhe automatisch berücksichtigt. Die 900 € für behinderungsbedingte Fahrten werden bei den sonstigen agB erklärt. Hierrauf wird aber auch die zumutbare Eigenbelastung angerechnet (sowohl 2020 als auch ab 2021)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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