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Retirement Savings Plan (Kanada) : Equivalent zum RÜRUP !

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    Retirement Savings Plan (Kanada) : Equivalent zum RÜRUP !

    Hallo Zusammen!
    Ich habe meine Ersparnisse aus Kanada bekommen! Die beteiligten Banken haben höhe Gebühreb erhoben und die Kanada Revenue Agency hat "non-residency tax" erhoben! Wie die meisten von uns habe ich,als IT Freiberufler, im 2020 keinen Auftrag! Wenn ich aus dem Finanzamt die Steuer zurückholen kann, wie wird es denn gemacht? Wo trage ich die Beträge ein, um dem Finanzamt deutlich zu zeigen, dass es um "Vorsorge-Renten" geht? Die heftige Bank-Gebühren sind sicherlich als Ausgabe steuerlich geltend zu machen!! Oder?

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Für Steuerrechtsfragen gibt es Steuerberater, wobei ich persönlich nicht glaube,

    dass der deutsche Fiskus in Kanada bezahlte Steuern erstatten wird, noch dazu als die Besteuerung bestimmter Einkünfte ganz unterschiedlich geregelt ist..

    Mit dem Unterforum für das Elster Anwenderforum haben deine Fragen auch nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich schließe mich Charlie24 völlig an. Außerdem dürfte doch die erste Frage sein, ob Du in Kanada die Steuer zurückbekommen kannst. Deutschland wird -wenn überhaupt- nur eine Doppelbesteurung vermeiden, d.h. falls das in Kanada tatsächlich steuerpflichtig war und in Deutschland nicht, wieso soll Deutschland sich irgendwie daran "beteiligen" ?

      Und wieso man das in einem Unterforum zum Forum selbst fragt, erschließt sich nicht wirklich. Zugegeben, dafür ist der Steuerberater auch nicht der richtige, aber vielleicht der Arzt oder Apotheker wegen der Risiken und Nebenwirkungen eines derartigen Plans ? ;-)
      Zuletzt geändert von Picard777; 26.04.2021, 14:12.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo Charlie24/Picard777 Ich war ein Kanadier und hatte in den RSP eingezahlt. Viele von den Vorsorge-Paketen (auch diejenigen in Deutschland) versprechen gute Rendite !
        Nun bin ich ein deutscher Mitburger. Ein Steuerberater einzuschalten wird mir Kosten verursachen und falls irgendwas schiefgeht muss ich zweimal bezahlen - die Kosten für die Beratung und die Zinsen oder Bußgelder für das FA! Picard777 ist seit 2006! Hut ab! Bei der Kanzlei ist vielleicht der Zuständige, der eine Erklärung macht,eine Azubi! Oder vielleicht hat gerade die Ausbildung hinter sich. Der Fall ist für ein Risk Manager, so hat mir Sherlock gesagt!

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          #5
          Das Forum ist dazu da, bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung zu helfen, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

          Wenn du die Abfindung deines RSP bereits in Kanada versteuert hast, musst du sie hier doch nicht erneut versteuern oder was meinst du ?

          Dass Geldtransfers aus dem Ausland teilweise hohe Gebühren verursachen, ist bekannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Na ja, es ist ja auch die Frage, wann die Auszahlungen erfolgten und wann der wohnsitzwechsel stattfand. Vielleicht hatte Kanada ja gar kein Besteuerungsrecht. und Deutschland hat das (nochmals) zu besteuern. Aber wie gesagt, Sache für den steuerlichen Berater.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Seine Ausgangsfrage zielte ja eher darauf ab, bezahlte Steuern erstattet zu bekommen:

              Wenn ich aus dem Finanzamt die Steuer zurückholen kann, wie wird es denn gemacht?
              Gleich wie es ist, ist es jedenfalls kein Thema für das Forum !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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