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Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

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    Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

    Hallo,

    Ich bin Studentin und habe bis Ende April 2019 als Werkstudentin gearbeitet. Und ende April habe mich dort gekündigt.
    Aber ab 15.April habe ich 1 Monat lang woanders ein bezahltes Praktikum gemacht und nach einem Monat bin dann dort als Werkstudentin geblieben.
    Bevor ich das Praktikum angefangen habe, habe meinem neuen und alten Arbeitgeber informiert(bei neuem, dass ich woanders als Werkstudentin arbeite. bei altem dass ich woanders Praktikum machen werde).
    Ich habe zwar jetzt das Problem, dass es bei meinem neuen Arbeitgeber seit April die Steuerklasse 6 habe. Mein Arbeitgeber hat gesagt, dass sie das nicht ändern können und dass ich das mit Finanzamt klären muss.

    Außerdem hat mich mein alter Arbeitgeber vor 2 Wochen angerufen und gesagt, dass ich die Strafe bezahlen muss. Anscheinend hat mein neuer Arbeitgeber mich als Werkstudent angestellt, als ich dort ein Praktikum gemacht habe(aber ich bin mir nicht sicher). .(

    Wenn ihr davon weißt, könnt ihr bitte mir helfen, was ich machen kann? Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße,
    Jana

    #2
    AW: Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

    Dein neuer Arbeitgeber muss Dich als Hauptarbeitgeber anmelden.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Antwort.

      Aber das Lohnsteuer was ich ab April bezahlt habe, kann ich nicht zurückbekommen?

      Viele Grüße,
      Jana

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

        Zitat von zsanzhar Beitrag anzeigen
        Hallo,
        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Aber das Lohnsteuer was ich ab April bezahlt habe, kann ich nicht zurückbekommen?

        Viele Grüße,
        Jana
        Du machst dann eine Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Du machst dann eine Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr.
          Ok, alles klar, dankeschön.
          Ich habe das noch nie gemacht, noch eine Frage-> muss ich nicht ende dieses Jahr machen?
          Oder erst nächstes Jahr bis Dezember?

          LG,
          Jana

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            #6
            AW: Steuerklasse falsch angelegt nicht änderbar

            Zitat von zsanzhar Beitrag anzeigen
            Ok, alles klar, dankeschön.
            Ich habe das noch nie gemacht, noch eine Frage-> muss ich nicht ende dieses Jahr machen?
            Oder erst nächstes Jahr bis Dezember?

            LG,
            Jana
            Hallo,

            siehe Beitrag stiller: NÄCHSTES JAHR
            Stichtag 31.07.2020

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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