Darf in der Anlage AVEÜR ein nicht selbständig nutzbares WG (Speicherkarte) separat aufgeführt und abgeschrieben werden, oder muss es zwingend mit dem dazugehörigen WG (Laptop), im gleichen Jahr angeschafft, als "Einheit" angesetzt werden?
Ich habe anderweitig gelesen, dass das nicht selbständig nutzbare WG "hinzuaktiviert" werden muss. Gilt das nur für die persönlichen Aufzeichnungen oder muss das in der AVEÜR auch irgendwie ersichtlich sein?
schöne Grüße
Ich habe anderweitig gelesen, dass das nicht selbständig nutzbare WG "hinzuaktiviert" werden muss. Gilt das nur für die persönlichen Aufzeichnungen oder muss das in der AVEÜR auch irgendwie ersichtlich sein?
schöne Grüße
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