Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kann in AVEÜR ein nicht selbständig nutzbares WG separat abgeschrieben werden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kann in AVEÜR ein nicht selbständig nutzbares WG separat abgeschrieben werden

    Darf in der Anlage AVEÜR ein nicht selbständig nutzbares WG (Speicherkarte) separat aufgeführt und abgeschrieben werden, oder muss es zwingend mit dem dazugehörigen WG (Laptop), im gleichen Jahr angeschafft, als "Einheit" angesetzt werden?
    Ich habe anderweitig gelesen, dass das nicht selbständig nutzbare WG "hinzuaktiviert" werden muss. Gilt das nur für die persönlichen Aufzeichnungen oder muss das in der AVEÜR auch irgendwie ersichtlich sein?

    schöne Grüße

    #2
    AW: Kann in AVEÜR ein nicht selbständig nutzbares WG separat abgeschrieben werden

    Wenn die Anschaffung gleichzeitig bzw. im gleichen Jahr erfolgt ist, trägt man die Gesamtsumme unter Zugang ein. Bei einer Anschaffung im nächsten Jahr

    würde nur die Speicherkarte unter Zugang erfasst und dadurch hinzuaktiviert, an der Nutzungsdauer des Laptops würde sich nichts ändern.

    Wenn man so ein Teil einzeln aufführt, muss man irgendwie vermerken, wo es dazugehört, ich finde das komplizierter.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X