Liebe Community,
ich bin Freiberufler und habe aber auch 2 Nebentätigkeiten iSv 3 Nr. 26 EStG. Mittlerweile übersteigen die Nebentätigkeiten die 2400€-Grenze (Statist am Theater und Dozent an der VHS). Frage: solange diese Grenze nicht überschritten wird, kann man die Summe ganz einfach in Anlage S unter "sonstiges" als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen. Und jetzt, da sie aber überschritten ist?
Den Statisten am Theater muss ich in der Anlage N geltend machen, habe aber eine Bescheinigung vom Theater, dass dies bis zu 2400€ eine Nebentätigkeit iSv 3 Nr. 26 EStG ist. Also wie trage ich jetzt was wo bis zu welcher Höhe ein? Megakompliziert...Ich kann den Betrag ja nicht splitten, weil in der Lohnsteuerbescheinigung ja der Jahreslohn steht und diesen Betrag muss ich ja in die Anlage N einfügen. Wie mache ich denn dem FA klar, dass es mind. 1000€ steuerfrei behandeln muss?
Gute Nacht!
ich bin Freiberufler und habe aber auch 2 Nebentätigkeiten iSv 3 Nr. 26 EStG. Mittlerweile übersteigen die Nebentätigkeiten die 2400€-Grenze (Statist am Theater und Dozent an der VHS). Frage: solange diese Grenze nicht überschritten wird, kann man die Summe ganz einfach in Anlage S unter "sonstiges" als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen. Und jetzt, da sie aber überschritten ist?
Den Statisten am Theater muss ich in der Anlage N geltend machen, habe aber eine Bescheinigung vom Theater, dass dies bis zu 2400€ eine Nebentätigkeit iSv 3 Nr. 26 EStG ist. Also wie trage ich jetzt was wo bis zu welcher Höhe ein? Megakompliziert...Ich kann den Betrag ja nicht splitten, weil in der Lohnsteuerbescheinigung ja der Jahreslohn steht und diesen Betrag muss ich ja in die Anlage N einfügen. Wie mache ich denn dem FA klar, dass es mind. 1000€ steuerfrei behandeln muss?
Gute Nacht!
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