Hallo!
Ich lebe als Rentner mit meiner Frau in Griechenland, wir haben in Deutschland keinen Wohnsitz.
Unser einziges Einkommen ist meine deutsche Rente, sowie etwas Vermietung und Verpachtung in Deutschland. Beides ist nach DBA in Deutschland zu versteuern.
Dafür haben wir, wie alle Jahre, Antrag auf gemeinsame Veranlagung gestellt. Das deutsche Finanzamt hat dies aber angelehnt, weil wir nicht in der Lage sind, eine sog. EWR-Bescheinigung vorzulegen. Problem: Unser Finanzamt in Griechenland weigert sich, diese Bescheinigung zu unterschreiben. Zwei Steuerberater haben es schon versucht, vergebens. Leider gibt es aber auch nichts schriftliches, gegen das ich Rechtsmittel einlegen könnte. Auch das von mir eingeschaltete Finanzministerium tut nichts.
Das griechische Finanzamt weigert sich auch, meine Steuererklärung anzunehmen, ohne dass ich meine Rentenbescheide mit Apostille vorlege. Die Apostillen erhalte ich aber in Deutschland nicht: Ein Jahr fruchtloser Schriftwechsel, mein Begehr versickert im Zuständigkeitsdickicht bei der DRV.
Meine Frage: Gibt es Regelungen, nach denen ich durch etwas anderes dem deutschen Finanzamt beweisen kann, dass wir in Griechenland kein Einkommen haben? Eidestattliche Versicherung etwa, oder sowas?
Das wäre extrem wichtig für uns: Durch die sonst erfolgende getrennte Veranlagung müssen wir etwa 4000.-€ Steuern mehr bezahlen.
Hat jemand einen Hinweis?
Ich lebe als Rentner mit meiner Frau in Griechenland, wir haben in Deutschland keinen Wohnsitz.
Unser einziges Einkommen ist meine deutsche Rente, sowie etwas Vermietung und Verpachtung in Deutschland. Beides ist nach DBA in Deutschland zu versteuern.
Dafür haben wir, wie alle Jahre, Antrag auf gemeinsame Veranlagung gestellt. Das deutsche Finanzamt hat dies aber angelehnt, weil wir nicht in der Lage sind, eine sog. EWR-Bescheinigung vorzulegen. Problem: Unser Finanzamt in Griechenland weigert sich, diese Bescheinigung zu unterschreiben. Zwei Steuerberater haben es schon versucht, vergebens. Leider gibt es aber auch nichts schriftliches, gegen das ich Rechtsmittel einlegen könnte. Auch das von mir eingeschaltete Finanzministerium tut nichts.
Das griechische Finanzamt weigert sich auch, meine Steuererklärung anzunehmen, ohne dass ich meine Rentenbescheide mit Apostille vorlege. Die Apostillen erhalte ich aber in Deutschland nicht: Ein Jahr fruchtloser Schriftwechsel, mein Begehr versickert im Zuständigkeitsdickicht bei der DRV.
Meine Frage: Gibt es Regelungen, nach denen ich durch etwas anderes dem deutschen Finanzamt beweisen kann, dass wir in Griechenland kein Einkommen haben? Eidestattliche Versicherung etwa, oder sowas?
Das wäre extrem wichtig für uns: Durch die sonst erfolgende getrennte Veranlagung müssen wir etwa 4000.-€ Steuern mehr bezahlen.
Hat jemand einen Hinweis?
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