Steuer für verstorbenen Vater

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  • LT789
    Neuer Benutzer
    • 07.05.2021
    • 1

    #1

    Steuer für verstorbenen Vater

    Hallo,
    und zwar hab ich folgendes Problem! Mein Vater ist letztes Jahr im November verstorben. Jetzt wollte ich für meine Mutter (und Vater) für das letztes Jahr die Steuererklärung machen und mich über das Konto meines Vaters , der sonst immer die Steuer gemacht hat, bei Elster einloggen . Nur das klappt nicht mehr, da Passwort oder Zertifizierungsdatei falsch sind. Neues Passwort oder Datei kann ich nicht laut Elster nicht anfordern. Was muss ich machen, um für meine Mutter (und Vater) die letzte Steuererklärung machen zu können?
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1700

    #2
    Welches Zertifikat man verwendet, ist doch egal. Du kannst einfach dein eigenes verwenden (oder eins anfordern, wenn du noch keins hast). Das definiert ja nur den Datenübermittler (aber nicht den Steuerfall - der ist vom Zertifikat unabhängig).

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Unabhängig davon sollte die Mutter dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass sie den Vater beerbt hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        ... falls es überhaupt so ist. Denn bei der gesetzlichen Erbfolge wärest Du ja Miterbe.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Die Mutter darf sich auch von etwa ebenfalls erbenden Kindern Vollmacht erteilen lassen. Von den Erben des Vaters sollte nur einer gegenüber

          dem Finanzamt auftreten, am einfachsten ist es, wenn das die Ehefrau, also deine Mutter macht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Akki
            Neuer Benutzer
            • 03.05.2021
            • 18

            #6
            Zitat von LT789 Beitrag anzeigen
            [...]Was muss ich machen, um für meine Mutter (und Vater) die letzte Steuererklärung machen zu können?
            Ich würde auf jeden Fall vorher mal bei den Leuten durchklingeln.
            Hier geht's nicht nur um das Anfertigen der Steuererklärung sondern auch um
            Rechtsnachfolge und wer nun (finanziell) gerade steht.

            Ich musste z.B. vorab Erbschein samt Einverständniserklärung aller Erben
            beim FA abgeben.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Ich musste z.B. vorab Erbschein samt Einverständniserklärung aller Erben beim FA abgeben.
              Das ist bei einer Erbengemeinschaft so üblich, irgendwie muss die Erbfolge belegt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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