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    Umsatzsteuer

    Hallo miteinander --

    ich habe eben meinen zweiten deutschen Steuerbescheid bekommen (ich bin Ausländer). Für dieses Jahr war ich zum ersten Mal umsatzsteuerpflichtig. Ich habe die Umsatzsteuererklärung für 2018 im Februar über Elster eingereicht und nichts darüber gehört. Jetzt im Steuerbescheid steht Folgendes, was mir überhaupt nicht klar ist:

    ***Im Veranlagungszeitraum wurde dem Ehemann Umsatzsteuer in Höhe von 73 EUR erstattet. Dieser Betrag wurde als Einnahme berücksichtigt. Im Veranlagungszeitraum hat der Ehemann Umsatzsteuer in Höhe von 3.413 EUR an das Finanzamt abgeführt.***

    Das Finanzamt hat meine "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" um ca. EUR 1000 reduziert, aber es scheint mir, dass ich einen Fehler mit der Umsatzsteuererklärung gemacht habe. Könnte jemand diesen Text erklären?

    #2
    AW: Umsatzsteuer

    Welchen Bescheid hast Du denn bekommen? Ein Umsatzsteuerbescheid scheint das ja nicht zu sein.

    Relativ eindeutig kann ich den Erläuterungen entnehmen, dass Du (ich nehme an Du bist der Ehemann) im Jahr 2018 eine Umsatzsteuererstattung in Höhe von 73 Euro bekommen hast. Entweder vielleicht aus der Umsatzsteuer 2017, oder evtl. aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

    Der dritte Satz könnte bedeuten, dass Du im gleichen Jahr 3.413 Euro ans Finanzamt bezahlt hast.

    Bei der Umsatzsteuererstattung handelt es sich für Dich um eine Einnahme, die Zahlung ist eine Ausgabe, die den Gewinn mindert. Warum sich der Gewinn tatsächlich um 1.000 Euro mindert, statt um gut 3.000, das kann ich aus Deiner Frage nicht rauslesen.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer

      Guten Morgen @L. E. Fant:

      Danke für die Rückmeldung. Ich habe jetzt etwas Fortschritt gemacht. Es geht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2018. Ich habe die Unterschiede zwischen den Finanzamtberechnungen und meinen eigenen Berechnungen mit Excel analysiert. Es ist mir nicht klar, wie die Dezember-Ausgaben und -Umsatzsteuer behandelt werden. Die Logik scheint mir leider kontraintuitiv.

      Ist es möglich, eine Grafik (PNG) hier hochzuladen? Ein Bild sagt mehr als tausende Worte. Sonst kann ich versuchen, das zu erklären.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer

        Zitat von garbo Beitrag anzeigen
        Guten Morgen @L. E. Fant:
        Ist es möglich, eine Grafik (PNG) hier hochzuladen? Ein Bild sagt mehr als tausende Worte. Sonst kann ich versuchen, das zu erklären.
        Für Nutzer kann hier nur ein Bilderdienst verwendet werden.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Umsatzsteuer

          Hallo @Stiller,

          Alles klar wegen BIlder.

          Vielleicht habe ich jetzt die Antwort gefunden.
          Link: "Umsatzsteuer-Voranmeldung im Januar, Achtung! Besonderheit beachten!" https://www.buhl.de/steuernsparen/um...ung-im-januar/

          In meinem Fall hat das Finanzamt eine Umsatzsteuerzahlung am 10.01.2019 von meinem Konto abgebucht. So gehört diese Zahlung als Ausgabe zu 2018. Das hatte ich vermisst.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer

            In meinem Fall hat das Finanzamt eine Umsatzsteuerzahlung am 10.01.2019 von meinem Konto abgebucht. So gehört diese Zahlung als Ausgabe zu 2018. Das hatte ich vermisst.
            Auf diese Besonderheit (10-Tageszeitraum nach § 11 EStG) wird in der amtlichen Anleitung zur EÜR ausdrücklich hingewiesen. Siehe Erläuterungen zu den Zeilen 17 bzw. 49 der EÜR.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Umsatzsteuer

              Hi :-),

              bin neu hier und ich hoffe das gehört hier hin, die Suchfunktion führte mich zu diesem Thread :-D

              Ich habe ein Inkassounternehmen beauftragt (Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH (privat) von einer Privatperson offenen Geldleistungen einzufordern. Zu holen war nix (P-Konto). Kann ich die Aufwendungen steuerlich geltend machen (die Gebühren und Kosten) und wenn ja wo werden diese untergebracht.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 07.10.2019, 16:42. Grund: Werbelink entfernt!

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                #8
                AW: Umsatzsteuer

                Nebenkosten des Geldverkehrs gehören zu den Übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben und sind 2018 in Zeile 51 der EÜR (Kennzahl 183) zu erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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