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Benötige Hilfe bei Fehlersuche zum Steuerbescheid für 2019

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    Benötige Hilfe bei Fehlersuche zum Steuerbescheid für 2019

    Liebe Forengemeinde,

    könnt Ihr mir erklären, welche Posten ich in meiner Steuererklärung falsch angegeben habe, so dass es einen Vergleich mit Abweichung gab?Vielen Dank vorab für Euren freundlichen Rat!

    #2
    Zitat von #Wy^Kz2X4C2Z Beitrag anzeigen
    welche Posten ich in meiner Steuererklärung falsch angegeben habe
    Wieso falsch eingegeben? Das kannst Du am besten selbst feststellen, Du musst einfach mal nachsehen, wie sich Deine Eingabe bei den Vorsorgeaufwendungen errechnet, denn das ist der einzige Betrag, der nennenswert abweicht, und zwar um EUR 1.450.

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      #3
      Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
      Wieso falsch eingegeben? Das kannst Du am besten selbst feststellen, Du musst einfach mal nachsehen, wie sich Deine Eingabe bei den Vorsorgeaufwendungen errechnet, denn das ist der einzige Betrag, der nennenswert abweicht, und zwar um EUR 1.450.
      Was sind Vorsorgeaufwendungen?

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        #4
        Hallo,

        du hast Beiträge zur Krankenkasse doppelt eingegeben
        Einmal Gesetlich, dann den gleichen Betrag nochmals bei Privatversicherung.
        Weiters hast du Zahlungen unter Nr.6 zu Rentenversicherungen angegeben.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Was sind Vorsorgeaufwendungen?
          Fast alle Versicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung hast du jedenfalls doppelt erklärt und zur Rentenversicherung

          hast du wahrscheinlich den von der Agentur für Arbeit getragenen Anteil fälschlich ebenfalls als eigene Beitragsleistung erklärt.

          Das hat das Finanzamt dann alles gestrichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn ich die doppelten Leistungen abziehe, komme ich ja weiterhin nicht auf die -1.450€, da 803€ + 187€ lediglich 990€ und nicht 1.450€ ergeben.

            Jetzt habe ich zwar die Bemerkung von Charlie24 gelesen, dass der von der Agentur für Arbeit getragene Anteil wahrscheinlich fälschlicherweise als eigener Anteil eingetragen worden sei.

            Wor wäre dieser denn im Übertragungsprotokoll zu finden? Bzw. wo finde ich die verbleibenden 460€, die fehlen um auf die 1.450€ zu kommen?

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              #7
              Hallo,

              hab ich doch n Beitrag #4 geschrieben.
              Du hast einen Eintrag in Zeile 6.
              Der gehört raus und
              Schau dir mal deinen Bescheid an, da siehst du den Unterschied.
              Es komt noch Pflegeversicherung dazu und Beitragserstattung wird abgezogen.
              Nutze das nächste Mal den Bescheinigungsabruf
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                hab ich doch n Beitrag #4 geschrieben.
                Du hast einen Eintrag in Zeile 6.
                Der gehört raus und
                Schau dir mal deinen Bescheid an, da siehst du den Unterschied.
                Es komt noch Pflegeversicherung dazu und Beitragserstattung wird abgezogen.
                Nutze das nächste Mal den Bescheinigungsabruf
                Den Eintrag in Zeile 6 hatte ich auf deinen Hinweis in die Kalkulation mit einbezogen und kam dann leider nicht auf den passenden Betrag: 1.450€ != 1.653€ = 803€ + 187€ + 663€?

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                  #9
                  Hallo,

                  die Daten aus deinem Bescheid
                  Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 1.952 davon 88 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.718 abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -976 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742. . . . 742 Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . 803 Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 187 ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . -40 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 950 . . . 950 weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 132 davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.082 Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . 1.824. . . . -1.824

                  Was verstehst du da nicht?
                  RV 742.-
                  KV+PV 950.-
                  sonstige (Versicherung?)132.-
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Dank deiner Erklärung verstehe ich zwar jetzt, wie sich der Betrag i.H.v. 1.824€ zusammensetzt, doch immer noch nicht, wie es von meinem Übertragungsprotokoll zu meinen Bescheiddaten zu einem Abzug i.H.v. 1.450€ kommt.

                    Um auf den Betrag zu kommen waren folgende Beträge doppelt aufgelistet:
                    • 803€
                    • 187€
                    Folgender Beitrag war falsch aufgelistet:
                    • 663€
                    Wenn ich davon die 1.450€ abziehe, verbleiben 203€ - kann es sein, dass ich die ich übersah zu meinem eigenen Vorteil einzutragen, dann aber das Finanzamt aus elektronischen Übermittlungsdaten nachgetragen hat?

                    Ich versuche im Endeffekt also herauszufinden, wo sich die 203€ verstecken im Bescheid gegenüber dem Übermittlungsprotokoll und wie sich diese zusammensetzen?

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                      #11
                      kann es sein, dass ich die ich übersah zu meinem eigenen Vorteil einzutragen,
                      Nein, du musst das mit deiner ursprünglichen Steuerberechnung vergleichen. Dann wirst du sehen, dass von den 663,00 € Beitrag zur Rentenversicherung

                      nur 88% berücksichtigt wurden. Du wirst weiter sehen, dass dein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ganz oder teilweise unberücksichtigt blieb,

                      weil du mit der Kranken- und Pflegeversicherung bereits die 1900,00 € Höchstbetrag erreicht oder knapp überschritten hattest. Daraus resultieren

                      letztlich die 203,00 € Differenz. Im einzelnen nachrechnen mag ich das jetzt nicht, aber der Wert ist plausibel.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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