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    Ablauf der Antragsfrist

    Ich habe in "Mein Elster" eine Nachricht bekommen "Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist"
    Darin heißt es: "die Zustimmungsfrist, innerhalb der eine Entscheidung des Dateninhabers erfolgen muss,
    für den folgenden Antrag läuft bald ab".
    Es geht um die Berechtigung "Abruf von Bescheinigungen" für meine Frau. Die dort sichtbare Zustimmungsfrist ist der 21.05.2021

    Ich kann mir die Nachricht nur ansehen, aber was muß ich hier tun ?

    #2
    Offenbar hast Du den Bescheinigungsabruf für Deine beantragt. Daraufhin erhielt sie per Post den Freischaltcode, den Du jetzt bei Mein Elster eingeben musst.

    Sollte Deine Frau ein eigenes Elster-Konto haben, bekommt sie keinen Brief sondern kann den Zugriff Deinerseits in ihrem Konto freischalten.

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      #3
      Ich kann mir die Nachricht nur ansehen, aber was muß ich hier tun ?
      Deine Frau müsste, falls sie kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, einen Brief mit einem Freischaltcode erhalten haben.

      Diesen Code musst du einmalig bei Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

      bei dem offenen Antrag für deine Frau eingeben. Nach der Freischaltung dauert es bis zu 2 Tage, bis die Bescheinigungen tatsächlich abgerufen werden können.

      Sollte deine Frau ein eigenes Konto bei Mein ELSTER haben, muss der Antrag dort genehmigt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank. Hatte ich übersehen, weil ich das Schreiben damals schon abgeheftet hatte. Den Freischaltcode habe ich jetzt eingegeben. Die Rückmeldung ist gerade eingegangen.

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          #5
          Moin Zusammen, und was macht man wenn man den Freischaltcode der Frau nicht mehr hat?

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            #6
            Dann ist man selber schuld und muss neu beantragen.

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              #7
              Moin Zusammen, und was macht man wenn man den Freischaltcode der Frau nicht mehr hat?
              Der musste genau einmal eingegeben werden und wenn das gemacht wurde, kann man das Schreiben entsorgen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo, ich/wir haben das gleiche Problem (Freischaltcode der Frau nicht mehr vorhanden). Um das neu zu beantragen: wie/wo stellt man diesen Antrag neu? Innerhalb ELSTER habe ich dazu keine Möglichkeit gefunden ... Also: wie/wo geht das, den Freischaltcode meiner Frau neu zu beantragen?? Vielen Dank im Voraus !!

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                  #9
                  Also: wie/wo geht das, den Freischaltcode meiner Frau neu zu beantragen??
                  Unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen sieht man, ob die Ehefrau bereits erfasst bzw.

                  freigeschaltet ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Mein Problem mit dem Ablauf der Antragsfrist konnte ich dank Ihrer Help-Texte lösen - herzlichen Dank!!!

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen sieht man, ob die Ehefrau bereits erfasst bzw.

                      freigeschaltet ist.
                      Hallo,
                      vielen Dank für die Info !! (auch wenn ich inzwischen selbst darauf gekommen bin). Ich musste dort erst den ursprünglichen Antrag (der irgendwie fehlerhaft und daher nicht mehr gültig war) meiner Frau widerrufen. Dann konnte sie/ich einen neuen Antrag stellen, und nun kam per Post der neue Freischaltcode dafür. Und die Freischaltung in ELSTER hat jetzt auch geklappt. Uff, sehr kompliziert, dieses Portal und die "Vorgänge" dort. Viellleicht hilft meine Info ja anderen weiter :-)). Viele Grüße

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Offenbar hast Du den Bescheinigungsabruf für Deine beantragt. Daraufhin erhielt sie per Post den Freischaltcode, den Du jetzt bei Mein Elster eingeben musst.

                        Sollte Deine Frau ein eigenes Elster-Konto haben, bekommt sie keinen Brief sondern kann den Zugriff Deinerseits in ihrem Konto freischalten.
                        Vielen Dank, das hat uns sehr geholfen!
                        Grüße aus Berlin, GJT

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                          #13
                          Wo genau kann man den Freischaltcode eingeben?
                          Ich bin den ganzen Weg durchgegangen, bis zum Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personenund da weiter>??
                          finde ich nicht wo ich den Code eingeben kann.
                          Kann mir jeman weiterhelfen bitte?

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                            #14
                            Hier ab Seite 9: https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/us...ungsabrufs.pdf

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