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Unterbringungskosten Kind

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    Unterbringungskosten Kind

    Hallo,
    Ich habe ein Problem. Meine Tochter ist in einer Wohngruppe untergebracht vom Jugendamt und ich muss monatlich einen Kostenbeitrag und das Kindergeld an das Jugendamt zahlen.
    Bisher habe ich diese Kosten, natürlich ohne Kindergeld, als außergewöhnliche Belastungen angegeben. Doch dieses Jahr wurde es mir nicht so angenommen, sondern mitgeteilt, dass ich diese Kosten mit dem Formular Unterhalt einreichen soll. Ich habe mir dieses Formular auch besorgt, aber ich weiß nicht, wo man diese Kosten einträgt. Vielleicht hat jemand damit Erfahrungen und würde mir helfen.

    LG Roswitha

    #2
    Hallo Roswitha,
    bekommst du jetzt kein Kindergeld mehr ? Denn erst dann wird eigentlich die Anlage Unterhalt interessant.
    Du musst doch den Zeitraum und die geleistete Unterstützung eintragen, danch wird noch separat abgefragt, ob eventuell Kranken Versicherung bezahlt wurde.
    Angaben zum Einkommen des Kindes werden auch abgefrsagt.

    Tschüß

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      #3
      Ich bekomme zwar das Kindergeld von meiner Arbeit gezahlt, aber muss es weiterüberweisen an das Jugendamt.

      Weißt du zufällig, welche Nummer das auf dem Vordruck Unterhalt ist?

      Versicherungsbeiträge zahle ich für meine Tochter nicht. Sie ist erst 15 Jahre und hat auch kein Einkommen.

      Vielen Dank für die Antwort

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        #4
        Hallo,

        die Anlage Unterhalt gilt doch nur volljährige Kinder, für die kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.
        Ergo müsste für dich außergewöhnliche Belastungen m.E. zutreffen
        Leg doch mal Einspruch ein.
        Gruß FIGUL

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          #5
          FIGUL bist Du sicher? M.E. ist bei einem Anspruch auf Kindergeld kein Unterhalt möglich. Acuh wenn das Kindergeld dann weitergeleitet werden muss.

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            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Ergo müsste für dich außergewöhnliche Belastungen m.E. zutreffen
            Verstehe ich ehrlich gesagt nicht wieso.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Danke euch,
              Ich bin nämlich auch der Meinung, dass es außergewöhnliche Belastungen sind. Die letzten zwei Jahre wurde es mir auch so angerechnet. Nur dieses Jahr nicht.

              Sorry Picard777.
              Dachte dies wäre so ein Forum, wo man solche Fragen stellen kann.

              LG Roswitha und noch einen schönen Tag

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                FIGUL bist Du sicher? M.E. ist bei einem Anspruch auf Kindergeld kein Unterhalt möglich. Acuh wenn das Kindergeld dann weitergeleitet werden muss.
                Hallo,

                sag ich doch, aber agB. Wurde auch früher anerkannt
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Ich verstehe es immer noch nicht, sorry:
                  Die Tochter ist in einer Wohngruppe, schön. Wenn die Zahlungen aber Unterhaltszahlungen sind, sind die durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten und § 33a EStG ist schlicht nicht anwendbar, weil Jemand Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag hat und das damit pauschal abgegolten ist. Wenn es Krankheitskosten sind, dann sind die in der Anlage "außergewöhnliche Belastungen" zu erklären, wogegen aber spricht, dass das Finanzamt die Anlage Unterhalt möchte, die aber m.E. keinesfalls passen kann.

                  Letztlich ist das aber kein Elsterthema, sondern ggf. Sache für einen steuerlichen Berater. Und selbst wenn es doch etwas für die Anlage Unterhalt wäre, was m.E. nicht sein kann, verstehe ich die Frage nicht. In der Anlage heißt es relativ schnell "Aufwendungen für den Unterhalt", wo dann auch die Höhe der Zahlung abgefragt wird.

                  Unahängig davon habe ich auch den Eindruck, dass Du gar nicht mit einem Steuerprogramm arbeitest, sondern mit den Papierformularen ("Formular ... besorgt"). Dann wäre es erst recht kein Thema für hier.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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