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  • Binki80
    Neuer Benutzer
    • 27.02.2011
    • 13

    #1

    Fehlersuche

    Hallo,

    ich verzweifele gerade an meinem Steuerbescheid. Könnt Ihr mir sagen wo ich den Vegleichswert von 3343 € finde oder was dahinter stecken könnte?

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Sonderausgaben . . . . 1.146 . . . . 1.146 abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . -*- . . . . 3.343


    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von Binki80; 18.05.2021, 11:54.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Könnt Ihr mir sagen wo ich den Vegleichswert von 3343 € finde oder was dahinter stecken könnte?
    Die Herleitung wird doch im Steuerbescheid erläutert oder hast du bisher nur Bescheiddaten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Binki80
      Neuer Benutzer
      • 27.02.2011
      • 13

      #3
      Jetzt hab ich gefunden wie sich der Betrag Altersvorsorge zusammensetzt. Jedoch weiß ich nicht warum dann von 8738 €, 3343 € abziehbar sind.
      Zuletzt geändert von Binki80; 18.05.2021, 12:22.

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        was soll man mit dem eingeblendeten Ausschnitt anfangen?
        Wo ist der Vergleich?
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7877

          #5
          Dann warte den ab, da ist es etwas mehr aufgedröselt und reicht vielleicht.

          Oder brauchst Du es überhaupt, falls der Vergleich der Erklärungsdaten mit den Bescheiddaten übereinstimmt ? Falls ja, dann dürfte Deine Vorab-Berechnung in Mein Elster das ja auch zeigen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • Binki80
            Neuer Benutzer
            • 27.02.2011
            • 13

            #6
            Danke für die Antwort. Dann warte ich einfach mal ab.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Jedoch weiß ich nicht warum dann von 8738 €, 3343 € abziehbar sind.
              Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden zunächst addiert, davon werden dann 90% als abzugsfähig genommen, wobei der Wert für 2020 gilt.

              Von diesen 90% wird dann der zu 100% steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen. Was übrig bleibt, gehört ebenso wie die Beiträge zur Kranken-

              und Pflegeversicherung zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7877

                #8
                Ist zwar Alles richtig, Charlie24, aber lass ihn doch erst einmal abwarten. Du weißt doch gar nicht, ob er nicht noch freiwillige RV-Beiträge oder Versorgungwerkzahlungen oder Rürup drinnen hat. Wenn er mit den anderen Infos nicht weiterkommt, wird er uns schon posten, was im Bescheid steht. Und wenn es dann passt, kannst Du das gerne so erklären. Jetzt verwirrst Du mehr als dass du hilfst, wenn es mit Deinen Daten nicht hinhaut.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45977

                  #9
                  Wenn jemand freiwillige Beiträge oder Rürup-Beiträge leistet, dann sind von 8.738 € sicher mehr als 3.343 € abziehbar.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    3343.- von 8738.- passt überhaupt nicht
                    Gruß FIGUL

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