Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Welche Formulare für Mietobjekt einer Erbengemeinschaft?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Welche Formulare für Mietobjekt einer Erbengemeinschaft?

    Hallo,

    meine Schwester und ich haben an ein Gewerbe vermietetes Grundstück geerbt und wollen jetzt die Einnahmen zu gleichen Teilen versteuern.
    Welche Formulare benötige ich hierzu?
    ESt 1B
    FB
    FE1
    FE5???

    Zusätzlich hab ich noch diese Detailfragen:

    ESt 1 B
    1 - Allgemeine Angaben
    Welche Zeile muss angekreuzt werden?

    Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um
    Zeile 13

    eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG.
    Zeile 14

    eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 4 Satz 6 bis 8 EStG.
    Zeile 15

    eine Kosten- / Hilfsgemeinschaft.

    9 - Angaben zu Belegen
    Welche Belege müssen hier erbracht werden?


    FB
    2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
    Hier habe ich das eingegeben. Ist das korrekt?
    31 - Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung

    FE1
    Die Nettomieteinnahme für das Jahr habe ich in 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Zeile 4 eingetragen
    Ist das richtig?
    Müssen Nebenkosten irgendwo angegeben werden?
    Kann man pauschale Werbungskosten bei den Einnahmen abziehen? Vermindert man hier einfach den Betrag in Zeile 4 (Einkünfte)?
    Gibt es Richtwerte für pauschale Werbungskosten für gewerbliche Objekte?

    Muss denn 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen ausgefüllt werden, wenn die Einkünfte komplett 50:50 ohne Ausnahme aufgeteilt sind?


    Bei der Prüfung wird noch auf FE5 verwiesen. Wird das wirklich benötigt? Ich sehe da keinen Sinn drin.


    Jetzt muss jeder ja noch die Anlage V für sich ausfüllen. Dabei rechnet jeder nur den für sich relevanten Anteil ein, korrekt? Es sollte dann die anteilige Nettomiete aus Anlage FE1 mit dem Anteil der Nettomiete in Anlage V übereinstimmen. Korrekt?


    Vielen Dank für Tipps jedweder Art.
    Matthias

    #2
    meine Schwester und ich haben an ein Gewerbe vermietetes Grundstück geerbt
    Unter welcher Einkunftsart wurde das Grundstück beim Erblasser erklärt ? Wenn es dort bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    erklärt wurde, müsst ihr der Feststellungserklärung eine Anlage V beifügen. Wenn das Grundstück zu einem Betriebsvermögen gehören würde,

    wären das Einkünfte aus Gewerbebetrieb, es sei denn, der Betrieb wurde aufgegeben. In der eigenen Anlage V werden nur die Anteile am

    Überschuss erklärt, vorausgesetzt, es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung. Wenn es um diese Einkunftsart geht, ist die Anlage FE 5

    überflüssig, aber nicht die Anlage V zur Feststellungserklärung. Pauschale Werbungskosten gibt es bei Vermietung nicht, was die AfA angeht,

    müssen die Werte des Rechtsvorgängers fortgeführt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X