Beitrag zur Krankenversicherung ist niedriger als zur Pflegeversicherung

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  • Bertheau
    Neuer Benutzer
    • 26.05.2021
    • 1

    #1

    Beitrag zur Krankenversicherung ist niedriger als zur Pflegeversicherung

    Hallo!

    Bei dem Versuch, die Steuer zu berechnen, erhalte ich folgende Meldung:

    Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist
    größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre
    Angaben. - Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Eine Rückfrage beim Ersteller der Lohnsteuerbescheinigung ergab, daß die Angaben, die stark von früheren Jahren abweichen, aufgrund einer Gesetzänderung richtig sein sollen.

    (Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt: Ich bin Rentner und es handelt sich um "Betriebsrente", die aber wie Lohn behandelt wird.)

    Wird die Steuererklärung trotzdem so akzeptiert oder wird es Schwierigkeiten geben?

    Danke.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du bist im falschen Unterforum
    Lies mal zuerst die Erläuterungen zu den einzelnen Foren, bevor du etwas schreibst
    Arbeitgeber bist du ja offensichtlich nicht, obwohl dieses Forum gewählt hast
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Wird die Steuererklärung trotzdem so akzeptiert oder wird es Schwierigkeiten geben?
      Das wird schon akzeptiert. Um zu einer Steuerberechnung zu kommen, musst du die Einträge vorübergehend vertauschen, also den Wert für

      die Pflegeversicherung als Krankenversicherungsbeitrag eintragen und umgekehrt. Da kein Krankengeldanspruch besteht, muss auch

      die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand befüllt werden.

      Womit erstellst du die Erklärung ? In dem Unterforum hier bist du falsch unterwegs
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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