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Fette Nachzahlung, Lohnsteuererklärung verheiratet und 3 Arbeitgeber

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    Fette Nachzahlung, Lohnsteuererklärung verheiratet und 3 Arbeitgeber

    Hallo zusammen,

    ich bin verheiratet (beide Lohnsteuerklasse 4) und habe zwei Einkommen. Das Zweite ist natürlich mit der Lohnsteuerklasse 6 hinterlegt. Meine bessere Hälft ist ebenfalls Berufstätig.


    Ich habe die Lohnsteuererklärung für uns gemacht und trotz vieler abzugsfähiger Kosten, müssen wir ca. 1.800€ nachzahlen.
    Meine Frage dazu ist... Wie kann es zu so einer hohen Nachzahlung kommen?
    Mein Verständnisproblem ist dabei wie folgt. Ich gehe Arbeiten und das Finanzamt möchte gern ein Stück von dem Kuchen abhaben (ist ja auch OK). Die berechnen, wieviel Steuern ich zu zahlen habe. Somit zahle ich jeden Monat von meinem Gehalt an das Finanzamt. Ich gehe ja davon aus, dass eine Berechnung halbwegs genau vom Finanzamt vorgenommen wird. Aber wie kann es denn dazu kommen, dass wir jetzt so viel nachzahlen müssen? Dieses Jahr verdiene ich in meinem Zweitjob nochmal mehr. Das bedeutet ja, dass ich kommendes Jahr noch eine höhere Nachzahlung haben werde.

    Ich hoffe mein Problem ist verständlich ausgedrückt. Ich will keine Steuern sparen, ich würde diesen Sachverhalt gerne verstehen. Das Finanzamt muss doch wissen, dass bei einem Einkommen mit der Klasse 4 (fiktiver Wert) 20% Steuern gezahlt werden müssen und bei Klasse 6 (ebenfalls fiktiver Wert) halt 40%. Das darf doch nicht zu so einer großen Überraschung kommen?!

    Ich würde mich super freuen, wenn mir jemand denn Sachverhalt kurz schildern könnte, wieso das so ist ^^

    LG
    Jan

    #2
    Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt, da wissen wir schon mal nicht, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung

    erstellt wird. Ebenfalls unbekannt ist, in welchem Verhältnis die Einkünfte aus deinen 2 Beschäftigungsverhältnissen zueinander stehen.

    Bei Steuerklasse 6 kann es immer zu Nachzahlungen kommen, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht. Ab ob die Höhe der Nachzahlung

    realistisch ist, kann mit deinen bisherigen Angaben nicht beurteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      hohe Nachzahlung bei hohem Einkommen StKl VI?
      Stichwort Progression
      Vorsorgeaufwendungen (KV, PV, RV) hast du angegeben?
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        hohe Nachzahlung bei hohem Einkommen StKl VI?
        Stichwort Progression
        Vorsorgeaufwendungen (KV, PV, RV) hast du angegeben?
        Vielen Dank für die Antwort. Unsere Versicherungen sind bis zum maximalen ausgereizt.

        Und mir ist klar, dass wenn ich viel Verdiene viel Steuern zahle. Mein Gedanke ist nur... Das selbst wenn ich nichts abzusetzen hätte, durch die monatlich gezahlten Steuern (die ja festgesetzt auf irgendwelche Grundlagen sind) am Ende vielleicht nur einen kleinen Betrag nachzuzahlen hätte. Weil so wie es jetzt ist, bedeutet es für mich, dass die monatliche Steuerabgabe einfach komplett für den A**** ist, weil ich ja im kommenden Jahr deutlich nachzahlen darf.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ich denke mal bei dem 2.Job bleibt doch etwas übrig oder?
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt, da wissen wir schon mal nicht, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung

            erstellt wird. Ebenfalls unbekannt ist, in welchem Verhältnis die Einkünfte aus deinen 2 Beschäftigungsverhältnissen zueinander stehen.

            Bei Steuerklasse 6 kann es immer zu Nachzahlungen kommen, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht. Ab ob die Höhe der Nachzahlung

            realistisch ist, kann mit deinen bisherigen Angaben nicht beurteilt werden.

            Besten Dank für die schnell Antwort.
            Ich bin wirklich kein Steuerprofi. Ich mache unsere Steuern seit Jahren mit WISO.

            Ich glaube ich habe mich vielleicht nicht so gut ausgedrückt. Ich brauche keine Bewertung ob die Höhe der Nachzahlung realistisch ist. Mich würde die Theorie dazu reichen. WIESO kommt es überhaupt zu Nachzahlungen, wenn das Finanzamt doch weiß, wieviel ich verdiene. Und selbst wenn es nur geschätzt ist, wieso kann es zu so einer Hohen Nachzahlung kommen.

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich denke mal bei dem 2.Job bleibt doch etwas übrig oder?
              Ja natürlich bleibt was übrig.
              Aber das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil etwas übrig bleibt, heißt es ja nicht, dass es mich mit nie endender Freude trifft, wenn ich viel Geld nachzahlen muss. Hätte ich nur ein Job und würde soviel nachzahlen müssen, braucht mir ja auch keiner sagen, dass doch bei meinem Job bestimmt noch Geld übrig bleibt.

              Ich gehe ja nicht aus Jux und Dollerei einen Zweitjob nach.

              Kommentar


                #8
                Zitat von JanGG Beitrag anzeigen
                Ich glaube ich habe mich vielleicht nicht so gut ausgedrückt. Ich brauche keine Bewertung ob die Höhe der Nachzahlung realistisch ist. Mich würde die Theorie dazu reichen. WIESO kommt es überhaupt zu Nachzahlungen, wenn das Finanzamt doch weiß, wieviel ich verdiene. Und selbst wenn es nur geschätzt ist, wieso kann es zu so einer Hohen Nachzahlung kommen.
                Dein grundsätzlicher Denkfehler, der auch durchgehend dein Eingangsposting beherrscht: Das Finanzamt berechnet keine Lohnsteuer! Das tun die Arbeitgeber.

                Es gibt ein Berechnungsschema für Steuerklasse 1 (bzw. 4, was aufs gleiche rauskommt), und eins für Steuerklasse 6.

                AG 1 berechnet mit dem Rechenschema für Steuerklasse 1 die LSt, AG 2 mit dem Rechenschema für Steuerklasse 6.
                AG 1 weiß nicht, was du bei AG 2 verdienst.
                AG 2 weiß nicht, was du bei AG 1 verdienst.

                In der Steuerformel für Klasse 6 sind alle Freibeträge (Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschale, Sonderausgabenpauschale) rausgerechnet, d.h. ab dem ersten Euro über Steuerklasse 6 fällt Lohnsteuer an. Der Eingangssteuersatz in Steuerklasse 6 liegt aber bei 14%. Das entspricht in etwa dem Fall, dass beim Erstjob so viel verdient würde, dass ein zvE in der Größenordnung des Grundfreibetrags rauskäme. Sobald das Einkommen im Erstjob höher ist und du in der Progression nach oben rutschst, ist eine Nachzahlung vorprogrammiert.

                Und aus diesem Grund besteht bei mehreren parallelen Arbeitsverhältnissen auch Erklärungspflicht.
                Zuletzt geändert von multi; 27.05.2021, 13:10.

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                  #9
                  Deswegen ist es auch denkbar, dass das Finanzamt zukünftig vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen wird, wenn bestimmte Beträge erreicht werden."Vorteil" für Dich: Dann wird künftig die Nachzahlung geringer bzw. die Möglichkeit auf Erstattungen steigt. Ändert aber natürlich nichts am zu zahlenden Gesamtbetrag.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Dein grundsätzlicher Denkfehler, der auch durchgehend dein Eingangsposting beherrscht: Das Finanzamt berechnet keine Lohnsteuer! Das tun die Arbeitgeber.

                    Es gibt ein Berechnungsschema für Steuerklasse 1 (bzw. 4, was aufs gleiche rauskommt), und eins für Steuerklasse 6.

                    AG 1 berechnet mit dem Rechenschema für Steuerklasse 1 die LSt, AG 2 mit dem Rechenschema für Steuerklasse 6.
                    AG 1 weiß nicht, was du bei AG 2 verdienst.
                    AG 2 weiß nicht, was du bei AG 1 verdienst.

                    In der Steuerformel sind alle Freibeträge (Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschale, Sonderausgabenpauschale) rausgerechnet, d.h. ab dem ersten Euro über Steuerklasse 6 fällt Lohnsteuer an. Der Eingangssteuersatz in Steuerklasse 6 liegt aber bei 14%. Das entspricht in etwa dem Fall, dass beim Erstjob so viel verdient würde, dass ein zvE in der Größenordnung des Grundfreibetrags rauskäme. Sobald das Einkommen im Erstjob höher ist und du in der Progression nach oben rutschst, ist eine Nachzahlung vorprogrammiert.

                    Und aus diesem Grund besteht bei mehreren parallelen Arbeitsverhältnissen auch Erklärungspflicht.
                    Ok. Das klingt für mich als Laie halbwegs nachvollziehbar.
                    Ich habe mich in der Vergangenheit wenig mit der Gesamtthematik auseinandergesetzt.
                    Ich bedanke mich auf jeden Fall für die Erklärung.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Deswegen ist es auch denkbar, dass das Finanzamt zukünftig vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen wird, wenn bestimmte Beträge erreicht werden."Vorteil" für Dich: Dann wird künftig die Nachzahlung geringer bzw. die Möglichkeit auf Erstattungen steigt. Ändert aber natürlich nichts am zu zahlenden Gesamtbetrag.
                      Danke für den Hinweis. Das ist auch in Ordnung. Hätte ich gewusst, dass so eine hohe Nachzahlung auf mich zukommen wird, hätte ich ja auch Geld genau dafür zur Seite gelegt. Besten Dank

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                        #12
                        Hätte ich gewusst, dass so eine hohe Nachzahlung auf mich zukommen wird, hätte ich ja auch Geld genau dafür zur Seite gelegt.
                        Es gibt im Netz durchaus Rechner, mit denen man die erwartbare Einkommensteuer prognostizieren kann, das hilft aber nachträglich nicht wirklich.

                        Das Thema wird sich aber durch die Festsetzung von Vorauszahlungen in der Zukunft wohl erledigen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Es gibt im Netz durchaus Rechner, mit denen man die erwartbare Einkommensteuer prognostizieren kann, das hilft aber nachträglich nicht wirklich.

                          Das Thema wird sich aber durch die Festsetzung von Vorauszahlungen in der Zukunft wohl erledigen.
                          Also ich habe mir Steuerrechner angeschaut. Und die haben mir ziemlich genau das ausgerechnet, was mir monatlich abgezogen wird. Aber nicht das es zu einer Nachzahlung kommt. Was, wenn ich die Nachricht oben richtig verstanden habe, ja damit zu tun hat, dass die Arbeitgeber nicht voneinander Wissen, was ich da jeweils verdiene.

                          Aber wie gesagt. Jetzt bin ich etwas schlauer und freue mich, dass manche mir hier helfen konnten

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                            #14
                            Wahrscheinlich hast Du Dir Lohnsteuerrechner angeschaut, Dir Dir -natürlich- richtig den Lohnsteuerabzug vorhergesagt haben. Das ist aber ja nicht der Punkt. Was nachher bei der Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung raus kommt, kann ganz anders sein und kannst mit den Lohnsteuerrechnern nicht sehen.

                            Einfaches Beispiel: Arbeitnehmer verdient 9.000 € Arbeitslohn, auf der Lohnsteuerkarte sind aber noch 300.000 € steuerfreie Auslandseinkünfte ausgewiesen. Ergebnis: Lohnsteuerabzug 0 €, bei der Veranlagung fette Nachzahlung wegen dem Progressionsvorbehalt.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              Also ich habe mir Steuerrechner angeschaut. Und die haben mir ziemlich genau das ausgerechnet, was mir monatlich abgezogen wird.
                              Um die Steuerbelastung richtig abschätzen zu können muss man mindestens die Einkünfte aus deinen 2 Arbeitsverhältnissen addieren und den kumulierten Wert

                              in einen Rechner eingeben. Eine isolierte Betrachtung hilft nichts, die Rechner arbeiten ja alle nur mit den gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlagen für die

                              jeweilige Lohnsteuerklasse. Die Auswirkung des progressiven Steuertarifs sieht man nur, wenn man mit den kumulierten Einkünften rechnet.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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