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Vermietung und Verpachtung Eigenleistung

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    Vermietung und Verpachtung Eigenleistung

    Ich habe für mein 6-Familienhaus, das ich nicht bewohne, Gartenarbeit, Schneebereinigung u.ä. erbracht. Gegenüber den MIeter sind diese Arbeiten Std.x10 € als Betriebskosten abgerechnet worden. Dieses Geld ist auch Bestandteil der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuererklärung. Nun will das FA Belege für diese Zahlungen/Arbeiten. Was Tun?

    #2
    Das hat ja schon mal mit Elster rein gar nichts zu tun.

    Warum möchte das Finanzamt Belege darüber haben, dass Du zehn Euro pro Stunde mehr bekommen hast?

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      #3
      Die Zahlungen durch die Mieter lassen sich ja wohl belegen, die erhöhen deinen Überschuss. Ausgaben stehen dem ja nicht gegenüber.

      Die Mieter meiner Frau zahlen auch für die Treppenhausreinigung, die Arbeiten erbringt meine Frau selbst. Wo ist das Problem ?

      Und was hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das Problem dürfte sein, dass der TE die 10€ x Stunde auch als Werbungskosten in der Anlage V erklärt hat.

        Der Einsatz der eigenen Arbeitsleistung führt nicht zu abzugsfähigen WK. Hier könnnen nur evtl angefallene Materialkosten angesetzt werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Tut mir leid das ich in den falschen Block gelandet bin. Bin Neu.
          Einzige Frage: Erkennt das Finanzamt meine Arbeit bei der Gartenpflege als Werbungskosten an und was muß ich dazu tun.

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            #6
            Erkennt das Finanzamt meine Arbeit bei der Gartenpflege als Werbungskosten an und was muß ich dazu tun.
            Nein, wie soll das gehen ? Beamtenschweiß hat die Frage doch bereits beantwortet. Materialkosten, die nicht an die Mieter

            weiterverrechnet wurden, ja, nicht weiterverrechnete Fahrtkosten von deiner Wohnung, ja, aber doch nicht deine Arbeitsleistung.

            Mit der elektronischen Steuererklärung hat das außerdem überhaupt nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Was wohl tatsächlich so gemeint.

              Wenn ich 20.000 Euro im Jahr verdien, dann kann ich nicht zum Finanzamt gehen und sagen ich hätte dafür für 30.000 Euro arbeiten müssen, ich hab eigentlich 10.000 Verlust gemacht. Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen besteuert, und Einkommen das man nicht hatte muss man (grundsätzlich) nicht versteuern. Mit den Ausgaben ist es ähnlich, wenn man Ausgaben hat dann kann man das absetzen, wenn man keine hat dann geht das nicht.

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