Ich habe für mein 6-Familienhaus, das ich nicht bewohne, Gartenarbeit, Schneebereinigung u.ä. erbracht. Gegenüber den MIeter sind diese Arbeiten Std.x10 € als Betriebskosten abgerechnet worden. Dieses Geld ist auch Bestandteil der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuererklärung. Nun will das FA Belege für diese Zahlungen/Arbeiten. Was Tun?
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Keine Ankündigung bisher.
Vermietung und Verpachtung Eigenleistung
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Die Zahlungen durch die Mieter lassen sich ja wohl belegen, die erhöhen deinen Überschuss. Ausgaben stehen dem ja nicht gegenüber.
Die Mieter meiner Frau zahlen auch für die Treppenhausreinigung, die Arbeiten erbringt meine Frau selbst. Wo ist das Problem ?
Und was hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das Problem dürfte sein, dass der TE die 10€ x Stunde auch als Werbungskosten in der Anlage V erklärt hat.
Der Einsatz der eigenen Arbeitsleistung führt nicht zu abzugsfähigen WK. Hier könnnen nur evtl angefallene Materialkosten angesetzt werden.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Erkennt das Finanzamt meine Arbeit bei der Gartenpflege als Werbungskosten an und was muß ich dazu tun.
weiterverrechnet wurden, ja, nicht weiterverrechnete Fahrtkosten von deiner Wohnung, ja, aber doch nicht deine Arbeitsleistung.
Mit der elektronischen Steuererklärung hat das außerdem überhaupt nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Was wohl tatsächlich so gemeint.
Wenn ich 20.000 Euro im Jahr verdien, dann kann ich nicht zum Finanzamt gehen und sagen ich hätte dafür für 30.000 Euro arbeiten müssen, ich hab eigentlich 10.000 Verlust gemacht. Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen besteuert, und Einkommen das man nicht hatte muss man (grundsätzlich) nicht versteuern. Mit den Ausgaben ist es ähnlich, wenn man Ausgaben hat dann kann man das absetzen, wenn man keine hat dann geht das nicht.
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