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Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

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    Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

    Hallo Zusammen,

    vielleicht wurde die Frage schon mal hier im Forum gestellt, ich habe aber leider nichts gefunden:

    Darf ich mein Elster-Zertifikat auch für eine andere Person nutzen, ohne dass es rechtliche Probleme gibt?

    Der Freund meiner Tochter muss fürs Finanzamt noch eine Einnahmen- Überschußrechnung abgeben ( es handelt sich hierbei nur um einen sehr geringen Betrag für eine angemeldete Nachhilfe).

    Nun stelle ich mir hier eben die Frage, ob ich mein Zertifikat auch für ihn nutzen darf (er hat nämlich keines) ......

    Falls ja, ist noch anzumerken, dass er in einem anderen Ort wohnt, der nicht mehr zu meinem Finanzamtsbezirk gehört.

    Für Eure Antworten bin ich wirklich sehr dankbar.

    Gruß

    Andreas

    #2
    AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

    Zitat von clanhermann Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    vielleicht wurde die Frage schon mal hier im Forum gestellt, ich habe aber leider nichts gefunden:

    Darf ich mein Elster-Zertifikat auch für eine andere Person nutzen, ohne dass es rechtliche Probleme gibt?

    Der Freund meiner Tochter muss fürs Finanzamt noch eine Einnahmen- Überschußrechnung abgeben ( es handelt sich hierbei nur um einen sehr geringen Betrag für eine angemeldete Nachhilfe).

    Nun stelle ich mir hier eben die Frage, ob ich mein Zertifikat auch für ihn nutzen darf (er hat nämlich keines) ......

    Falls ja, ist noch anzumerken, dass er in einem anderen Ort wohnt, der nicht mehr zu meinem Finanzamtsbezirk gehört.

    Für Eure Antworten bin ich wirklich sehr dankbar.

    Gruß

    Andreas
    Hallo,
    ja, das kann man - die Bedingungen sind geregelt in der Steuerdatenübermittlungsverordnung - Übermittlung im Auftrag.
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/267652_6/
    Zuletzt geändert von stiller; 02.10.2019, 21:51.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

      die Bedingungen sind geregelt in der Steuerdatenübermittlungsverordnung
      Die Bedingungen waren früher in der Steuerdatenübermittlungsverordnung geregelt, inzwischen sind die Regelungen in der Abgabenordnung (AO) enthalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Bedingungen waren früher in der Steuerdatenübermittlungsverordnung geregelt, inzwischen sind die Regelungen in der Abgabenordnung (AO) enthalten.
        Darf ich den § erfahren?
        Ich kann auch die AO von vorn bis hinten lesen .
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          #5
          AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

          Hier der §: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

          Inhaltlich hat sich da nichts oder kaum etwas geändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Darf ich den § erfahren?
            Das ist auf die §§ 87a ff aufgeteilt.

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              #7
              AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

              Tja, man lernt nie aus!
              Danke Euch beiden, die StDÜV haue ich zukünftig in die Tonne.

              AO ist auch viel Kürzer!

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Das ist auf die §§ 87a ff aufgeteilt.
              und irgendwann besteht die AO aus § xx + Doppelbuchstabe!
              Das war Ironie, wer sie nicht versteht kann sie gern ausschalten und ich bin total OFFTOPIC!
              Zuletzt geändert von stiller; 02.10.2019, 22:33. Grund: AO kürzer!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                AO ist auch viel Kürzer ... und irgendwann besteht die AO aus § xx + Doppelbuchstabe
                Ja, gleicht sich also alles aus ;D

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                  #9
                  AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?

                  Diese Frage habe ich mir auch gestellt, als ich in einer WISO Veröffentlichung auf ihrer Webseite vom 09.03.2021 von: Zitat: "Unerlaubter Hilfe bei der Steuererklärung" gelesen habe. Bezogen wurde sich auf die §§5 und 6 StBerG und die Strafen, die drohen, wenn man bei der Steuererklärung Nichfamilienmiitglieder hilft. Nachdem ich aber den § 87d der AO gelesen habe bin ich beruhigt, Denn ich sehe in der Übermittlung einer formularmäß vorbereiteten Steuererklärung einschließlich EÜR eines Freundes mit meinem Zertifikat daher keinen Verstoss, da die Übertragung mit mein Elster keine beratende sonder eine mechanische Tätikeit ist. Der Punkt ist, dass Kleingewerbetreibende wie z.B. Pilatestrainer seit ein paar Jahren eine zertifizierrte Steuererklärung abgeben müssen.Das scheint für clanhermann ebenfalls zu zutreffen.

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                    #10
                    Man muss sich natürlich immer klar sein, dass man gegenüber dem Finanzamt offen als Datenübermittler auftritt und man im Innenverhältnis gut beraten

                    ist, sich vor der Übermittlung die Inhalte einer Erklärung vom Steuerpflichtigen möglichst durch Unterschrift absegnen lässt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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