Man muss sich natürlich immer klar sein, dass man gegenüber dem Finanzamt offen als Datenübermittler auftritt und man im Innenverhältnis gut beraten
ist, sich vor der Übermittlung die Inhalte einer Erklärung vom Steuerpflichtigen möglichst durch Unterschrift absegnen lässt.
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Keine Ankündigung bisher.
Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Diese Frage habe ich mir auch gestellt, als ich in einer WISO Veröffentlichung auf ihrer Webseite vom 09.03.2021 von: Zitat: "Unerlaubter Hilfe bei der Steuererklärung" gelesen habe. Bezogen wurde sich auf die §§5 und 6 StBerG und die Strafen, die drohen, wenn man bei der Steuererklärung Nichfamilienmiitglieder hilft. Nachdem ich aber den § 87d der AO gelesen habe bin ich beruhigt, Denn ich sehe in der Übermittlung einer formularmäß vorbereiteten Steuererklärung einschließlich EÜR eines Freundes mit meinem Zertifikat daher keinen Verstoss, da die Übertragung mit mein Elster keine beratende sonder eine mechanische Tätikeit ist. Der Punkt ist, dass Kleingewerbetreibende wie z.B. Pilatestrainer seit ein paar Jahren eine zertifizierrte Steuererklärung abgeben müssen.Das scheint für clanhermann ebenfalls zu zutreffen.
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Zitat von stiller Beitrag anzeigenAO ist auch viel Kürzer ... und irgendwann besteht die AO aus § xx + Doppelbuchstabe
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Tja, man lernt nie aus!
Danke Euch beiden, die StDÜV haue ich zukünftig in die Tonne.
AO ist auch viel Kürzer!
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDas ist auf die §§ 87a ff aufgeteilt.
Das war Ironie, wer sie nicht versteht kann sie gern ausschalten und ich bin total OFFTOPIC!
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDarf ich den § erfahren?
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Hier der §: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
Inhaltlich hat sich da nichts oder kaum etwas geändert.
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Bedingungen waren früher in der Steuerdatenübermittlungsverordnung geregelt, inzwischen sind die Regelungen in der Abgabenordnung (AO) enthalten.
Ich kann auch die AO von vorn bis hinten lesen .
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
die Bedingungen sind geregelt in der Steuerdatenübermittlungsverordnung
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AW: Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Zitat von clanhermann Beitrag anzeigenHallo Zusammen,
vielleicht wurde die Frage schon mal hier im Forum gestellt, ich habe aber leider nichts gefunden:
Darf ich mein Elster-Zertifikat auch für eine andere Person nutzen, ohne dass es rechtliche Probleme gibt?
Der Freund meiner Tochter muss fürs Finanzamt noch eine Einnahmen- Überschußrechnung abgeben ( es handelt sich hierbei nur um einen sehr geringen Betrag für eine angemeldete Nachhilfe).
Nun stelle ich mir hier eben die Frage, ob ich mein Zertifikat auch für ihn nutzen darf (er hat nämlich keines) ......
Falls ja, ist noch anzumerken, dass er in einem anderen Ort wohnt, der nicht mehr zu meinem Finanzamtsbezirk gehört.
Für Eure Antworten bin ich wirklich sehr dankbar.
Gruß
Andreas
ja, das kann man - die Bedingungen sind geregelt in der Steuerdatenübermittlungsverordnung - Übermittlung im Auftrag.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/267652_6/Zuletzt geändert von stiller; 02.10.2019, 20:51.
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Darf man das Elster-Zertifikat für andere Personen nutzen?
Hallo Zusammen,
vielleicht wurde die Frage schon mal hier im Forum gestellt, ich habe aber leider nichts gefunden:
Darf ich mein Elster-Zertifikat auch für eine andere Person nutzen, ohne dass es rechtliche Probleme gibt?
Der Freund meiner Tochter muss fürs Finanzamt noch eine Einnahmen- Überschußrechnung abgeben ( es handelt sich hierbei nur um einen sehr geringen Betrag für eine angemeldete Nachhilfe).
Nun stelle ich mir hier eben die Frage, ob ich mein Zertifikat auch für ihn nutzen darf (er hat nämlich keines) ......
Falls ja, ist noch anzumerken, dass er in einem anderen Ort wohnt, der nicht mehr zu meinem Finanzamtsbezirk gehört.
Für Eure Antworten bin ich wirklich sehr dankbar.
Gruß
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