Häusliches Arbeitszimmer vs. HomeOffice-Pauschale

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  • maryp-88
    Neuer Benutzer
    • 29.05.2021
    • 2

    #1

    Häusliches Arbeitszimmer vs. HomeOffice-Pauschale

    Hallo zusammen,

    ich hatte bei der Steuererklärung erst die HomeOffice-Pauschale angegeben und nachträglich berechnet, dass sich das häusliche Arbeitszimmer mehr lohnt. Es ist ein separater Raum der neben Home Office fast nur als Abstellraum dient. 100% Home Office seit März 2020. Nun hatte ich das häusliche Arbeitszimmer dementsprechend eingetragen und vergessen die Pauschale wieder zu löschen. Schön blöd - natürlich hat das Finanzamt jetzt die Pauschale gewährt und das häusliche Arbeitszimmer nicht berücksichtigt.

    Reicht hier ein Antrag auf schlichte Änderung oder muss ich einen Einspruch einreichen?

    Viele Grüße
    Maria

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Warum fragst Du hier, im Unterforum

    ?

    Kommentar

    • maryp-88
      Neuer Benutzer
      • 29.05.2021
      • 2

      #3
      Stimmt, ist natürlich nicht korrekt. Wie kann ich es verschieben?

      Danke!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Stimmt, ist natürlich nicht korrekt. Wie kann ich es verschieben?
        Das kannst du selbst nicht. Letztlich spielt das aber keine große Rolle, deine Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung ohnehin nichts zu tun.

        Ob ein Antrag auf schlichte Änderung reicht oder ob du Einspruch einlegen musst, ist Ansichtssache. Ich kläre solche Fragen vorab mit dem Finanzamt.

        Das Thema verschiebe ich nach Allgemein und Projekt, wobei es aber auch dort um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung geht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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