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EÜR und Schlussbilanz

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    EÜR und Schlussbilanz

    Hallo zusammen,

    ich habe bis letztes Jahr eine Webseite betrieben, die sich durch Werbung selbst finanziert hat. Hin und wieder blieb am Ende des Monats auch ein minimaler Gewinn übrig. Insgesamt lag der Gewinn letztes Jahr bei 100 EUR (150 EUR Einnahmen, 50 EUR Ausgaben). Nun habe ich letztes Jahr die Webseite (also den Code) für ca. 3000 EUR verkauft und somit den Betrieb eingestellt.

    Bei den korrekten Angaben bei der Steuererklärung stehe ich nun etwas auf dem Schlauch und erhoffe mir etwas Hilfe hier vom Forum.
    Ich weiß, dass ich von der EÜR wegen Betriebsaufgabe zur Bilanzrechnung wechseln muss. Dort muss ich nun Hinzurechnungen und Abrechnungen angeben. Ich habe jedoch weder offene Rechnungen, noch waren im Lager und besitze auch keinen Firmenwagen o.Ä. Das einzige, was ich besaß, war der Code der Webseite, der nun verkauft wurde (der Webspace war gemietet).

    Könnt ihr mir sagen ob meine geplanten Eintragungen wie folgt korrekt sind?
    1. Bei der EÜR würde ich wie gewohnt die 150 EUR Einnahmen und 50 EUR Ausgaben eintragen (= 100 EUR Gewinn).
    2. Bei den Hinzurechnungen und Abrechnungen würde ich jeweils 0 eintragen.
    3. Als Veräußerungsgewinn würde ich die 3000 EUR eintragen.

    Viele Grüße,
    daBordi

    #2
    Das sieht richtig aus. Man sollte in so einfach gelagerten Fällen mit dem Finanzamt abklären, dass die Betriebsaufgabe allein über die EÜR abgewickelt

    werden darf und keine Bilanzen elektronisch übermittelt werden müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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