Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen an euch und wäre sehr dankbar für Rat.
1. Frage: Wenn ich keine Abgeltungssteuer gezahlt habe, die ich zurück haben möchte, und wenn mein Sparerfreibetrag nicht überschritten wurde,
ich also nur Einkünfte hatte, die mit den Freistellungsaufträgen erledigt sind, muss ich dann überhaupt eine Anlage KAP ausfüllen?
Ich konnte dazu nur schwammige Informationen finden.
2. Frage: Bei Beiträgen zu gesetzlichen Versicherungen muss ich ja den Betrag von Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
Da soll angeblich auch der Beitrag zur gesetzlichen KV enthalten sein.
Auf meiner Bescheinigung ist der Betrag aber so niedrig, dass die Beiträge da sicher nicht enthalten sind.
Kommt das daher, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
Oder ist das ein Fehler?
Vielen Dank euch
ich habe zwei Fragen an euch und wäre sehr dankbar für Rat.
1. Frage: Wenn ich keine Abgeltungssteuer gezahlt habe, die ich zurück haben möchte, und wenn mein Sparerfreibetrag nicht überschritten wurde,
ich also nur Einkünfte hatte, die mit den Freistellungsaufträgen erledigt sind, muss ich dann überhaupt eine Anlage KAP ausfüllen?
Ich konnte dazu nur schwammige Informationen finden.
2. Frage: Bei Beiträgen zu gesetzlichen Versicherungen muss ich ja den Betrag von Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
Da soll angeblich auch der Beitrag zur gesetzlichen KV enthalten sein.
Auf meiner Bescheinigung ist der Betrag aber so niedrig, dass die Beiträge da sicher nicht enthalten sind.
Kommt das daher, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
Oder ist das ein Fehler?
Vielen Dank euch
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