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Übertragene Eigentumswohnung in Schenkungssteuererklärung angeben

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    Übertragene Eigentumswohnung in Schenkungssteuererklärung angeben

    Hallo Forum,

    vom meiner Mutter habe ich abbezahlte Eigentumswohungen (weit unter 400.000 €) geschenkt bzw. übertragen bekommen und nun von Finanzamt Vordrucke zur Schenkungssteuererklärung erhalten.

    Ich finde bei diesen in keiner Zeile den Punkt bei denen Immobilien erwähnt werden.
    Ausser vielleicht Zeile 36- 37 Grundvermögen aber es wurden ja keine Grundstücke geschenkt.

    Legt man dann einfach Kopien der notariellen Übertragungsvertrages bei und wartet auf die Reaktion des Finanzamtes?

    Danke

    #2
    Sorry, das hat mit Elster und elektronischer Steuererklärung nichts zu tun und ist daher auch kein Forenthema.

    Unabhängig davon sind ETW selbstverständlich Grundstücke, dazu gehört doch ein Teil des Grund und Bodens.Zeile 36/37 ist da völlig richtig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ok, danke.

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        #4
        Legt man dann einfach Kopien der notariellen Übertragungsvertrages bei und wartet auf die Reaktion des Finanzamtes?
        Nein, den notariellen Vertrag hat das Finanzamt ja bereits vom Notar bekommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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