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Krankenversicherungsbeiträge bei Arbeitslosigkeit

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    Krankenversicherungsbeiträge bei Arbeitslosigkeit

    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr einige Monate nur einen 450€-Job ausgeübt und die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung selbst gezahlt (ca. 200€/Monat). Kann ich diese absetzen und wenn ja, wo sind sie anzugeben? Unter 11 habe ich lediglich die in meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten angegeben und unter Punkt 16 ist angeführt, dass es sich um die Beiträge einer "anderen Person" handelt. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

    #2
    Hallo,

    was willst du absetzen wenn du nur einen 450.- Job hattest
    Du schreibst in meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.. (welche Lohnsteuerbescheinigung)
    Hattest du noch einen anderen Job?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Die Beiträge, die du als Selbstzahler entrichtet hast, sind in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

      Du müsstest dafür auch eine Bescheinigung der Krankenkasse erhalten haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        was willst du absetzen wenn du nur einen 450.- Job hattest
        Das steht doch nirgends:

        ich habe im letzten Jahr einige Monate nur einen 450€-Job ausgeübt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          was denn sonst:
          Ich hatte im letzten Jahr einige Monate nur....
          und sonst nichts?
          war doch meine Frage
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Beiträge, die du als Selbstzahler entrichtet hast, sind in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

            Du müsstest dafür auch eine Bescheinigung der Krankenkasse erhalten haben.
            Danke!! Kannst du mir sagen, ob dieser Nachweis sofort mit eingereicht werden muss?

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              #7
              Danke!! Kannst du mir sagen, ob dieser Nachweis sofort mit eingereicht werden muss?
              Der Nachweis muss überhaupt nicht eingereicht werden, die Krankenkasse hat die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Nachweis muss überhaupt nicht eingereicht werden, die Krankenkasse hat die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
                Alles klar!

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                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  was denn sonst:
                  Ich hatte im letzten Jahr einige Monate nur....
                  und sonst nichts?
                  war doch meine Frage
                  Zuerst nur 450€, dann 450€ + eine 80%-Stelle. Ich dachte, dass es selbsterklärend sei, weil ich ja sonst keine Lohnsteuerbescheinigung hätte.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von SA04 Beitrag anzeigen

                    Zuerst nur 450€, dann 450€ + eine 80%-Stelle. Ich dachte, dass es selbsterklärend sei, weil ich ja sonst keine Lohnsteuerbescheinigung hätte.
                    Hallo,

                    du könntest doch auch einen 450.- Job auf Lohnsteuerkarte gehabt haben
                    Gruß FIGUL

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