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Einkommenssteuererklärung verpflichtend?

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    Einkommenssteuererklärung verpflichtend?

    Hallo, könnte mir jemand sagen, ob ich eine Einkommenssteuererklärung für 2015 abgeben muss. Man kann 6 % Zinsen vom Finanzamt bekommen, wenn die Steuererklärung erst nach vier Jahren eingereicht wird . Voraussetzung dafür ist aber, dass man seine Steuererklärung freiwillig einreichen kann. Ist das bei mir der Fall? In den letzten Jahren habe ich die Einkommenssteuererklärung immer deutlich später als dem 31.05. eingereicht und musste nie Strafe zahlen. Jetzt habe ich gehört, dass bei einem Jahreseinkommen von über 17.304 Euro man immer eine Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31.05. abzugeben hat. Ist das richtig?

    Meine Frau und ich sind verheiratet, Steuerklasse IV (ohne Faktor), beziehen kein Elterngeld etc., haben keine Mietobjekte etc., sind beide berufstätig und verdienen über 20000 Euro. Gefühlt der Standardfall...

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung verpflichtend?

    Zitat von Kennynguyen111 Beitrag anzeigen
    Hallo, könnte mir jemand sagen, ob ich eine Einkommenssteuererklärung für 2015 abgeben muss. Man kann 6 % Zinsen vom Finanzamt bekommen, wenn die Steuererklärung erst nach vier Jahren eingereicht wird . Voraussetzung dafür ist aber, dass man seine Steuererklärung freiwillig einreichen kann. Ist das bei mir der Fall? In den letzten Jahren habe ich die Einkommenssteuererklärung immer deutlich später als dem 31.05. eingereicht und musste nie Strafe zahlen. Jetzt habe ich gehört, dass bei einem Jahreseinkommen von über 17.304 Euro man immer eine Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31.05. abzugeben hat. Ist das richtig?

    Meine Frau und ich sind verheiratet, Steuerklasse IV (ohne Faktor), beziehen kein Elterngeld etc., haben keine Mietobjekte etc., sind beide berufstätig und verdienen über 20000 Euro. Gefühlt der Standardfall...
    Hallo,

    das hat gar nichts mit Elster zu tun.
    Ziemlicher Käse und Halbwissen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung verpflichtend?

      Zitat von Kennynguyen111 Beitrag anzeigen
      Jetzt habe ich gehört, dass bei einem Jahreseinkommen von über 17.304 Euro man immer eine Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31.05. abzugeben hat. Ist das richtig?
      Man hört so vieles, aber oft wird nur Halbwissen widergegeben, das dann noch verkürzt, und dann muss es vom Rezipienten noch richtig verstanden werden.

      Richtig ist, dass zusammen veranlagte Eheleute, von denen keiner auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, eine Erklärung abgeben müssen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den doppelten Grundfreibetrag überschreitet (§56 EStDV), das waren 2016 tatsächlich Mal 17304€. Beispiel wäre ein Rentnerpaar.

      Bei auf Lohnsteuerkarte arbeitenden Ehegatten richtet sich die Erklärungspflicht aber nach §46 EStG, da spielt der doppelte Grundfreibetrag keine Rolle, sondern Steuerklassen, Nebeneinkünfte, Vorsorgepauschale etc. Durchaus mit ein paar kleinen Fallstricken versehen.

      Aber der von dir genannte gefühlte Standardfall liefert erstmal keinen Anhaltspunkt für eine Erklärungspflicht, wenn die 20T€ brutto je Person sind.

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