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    Was bedeutet dieser Bescheid ?

    Ich habe Ende April einen Bescheid mit einer Nachzahlung erhalten und der bitte, einige Unterlagen noch nachzureichen. Gestern kam ein neuer Bescheid, wo steht, der Vorbehalt der Nachprüfung des 1.Bescheides wurde aufgehoben. Bei Erläuterungen steht nichts von den Sachen, zu denen die noch Belege haben wollte. Wurde dass also alles berücksichtigt?
    Die Summe des 1. Bescheides wurde auch vor ein paar Tagen abgebucht

    #2
    Zitat von AlexAndi123 Beitrag anzeigen
    Wurde dass also alles berücksichtigt?
    Das Finanzamt mal anrufen, ist das eine Option?

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      #3
      Bei Erläuterungen steht nichts von den Sachen, zu denen die noch Belege haben wollte. Wurde dass also alles berücksichtigt?
      Das wissen wir nicht wirklich, aber wenn die Punkte, zu denen du Belege nachgereicht hast, im Erstbescheid bereits unter Vorbehalt der Nachprüfung

      akzeptiert wurden, dann spricht alles dafür, dass es dabei geblieben ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo AlexAndi123, wir sind kein Online-Fianzamt. Frage das Deine! Und was genau hat die Frage mit dem Allgemeinen Projekt von Elster zu tun?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          Du wirst doch erkennen können, ob der Erstbescheid vom Vorbehalt der Nachprüfung abgesehen identisch ist mit dem Zweitbescheid. Und ob das Finanzamt im Erstbescheid etwas schon anerkannt und nur Belege nachträglich haben wollte oder ob es das noch nicht anerkannt hat. Mir ist auch nicht zu 100 % klar, ob Du die Belege nachgereicht hast oder nicht. Also solltest Du Dir die Dinge dann doch etwas genauer anschauen und notfalls in der Einspruchsfrist nachhaken, denn wie stiller etwas brutal , aber richtig ausgedrückt hat: Das Ganze ist kein Elster-Thema und damit auch kein Thema dieses Forums !!!
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Mir ist auch nicht zu 100 % klar, ob Du die Belege nachgereicht hast oder nicht.
            Das ist nicht nur nicht zu 100 % klar, das ist überhaupt nicht klar. Der Fragesteller hat lediglich geschrieben "...der bitte, einige Unterlagen noch nachzureichen..." Ob es bei der Bitte geblieben ist oder ob er ihr nachgekommen ist, das verschweigt er bisher. Na ja, vielleicht liest er ja hier nochmal und kann uns von unserer Unwissenheit erlösen.

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