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Steuerabzug von Sterbegeld ?

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    Steuerabzug von Sterbegeld ?

    Unterliegt Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW dem Steuerabzug ?

    #2
    AW: Steuerabzug von Sterbegeld ?

    Zitat von edede Beitrag anzeigen
    Unterliegt Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW dem Steuerabzug ?
    Aber sicher! Häufig erfolgt der Lohnsteuereinbehalt nach Steuerklasse 6, das gleicht sich aber bei der Einkommensteuererklärung des Empfängers wieder aus.

    Etwas kompliziert ist die Abwicklung steuerlich nur, wenn der Empfänger das Sterbegeld aufteilen muss, weil er nicht Alleinerbe ist.

    Das hat aber alles mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerabzug von Sterbegeld ?

      Ja, da es Ausfluss aus einem ehemaligen Dienstverhältnis ist.

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