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gemeinsame Untervermietung nicht Verheiratet

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: gemeinsame Untervermietung nicht Verheiratet

    Auch wenn das etwas umständlich ist, könnte das theoretisch ein Fall für die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) sein.

    Da nur der Überschuss zu versteuern ist, der bei Untervermietung ja nicht riesig sein dürfte, könnte man pragmatisch auch so verfahren, dass jeder die Hälfte der Einkünfte in einer Anlage V zu

    seiner eigenen Steuererklärung einträgt. Es gibt ja ohnehin nur eine einzige Zeile für Einkünfte aus Untervermietung.

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  • Voegele
    hat ein Thema erstellt gemeinsame Untervermietung nicht Verheiratet.

    gemeinsame Untervermietung nicht Verheiratet

    Hallo zusammen,

    ich suche hier etwas Hilfe wie ich folgenden Sachverhalt korrekt angeben kann.

    Mein Partner und ich ( nicht verheiratet) haben zusammen ein Haus gemietet. Wir haben ein Zimmer dieses Hauses (als mein Büro an meinen Arbeitgeber ) vermietet.

    Wie geben wir die Einnahmen / Ausgaben korrekt in unseren ESt an? Kann hier nur für diese Vermietung eine "extra" Steuererklärung abgegeben werden? Oder teilt man einfach alle Beträge und gibt sie in der jeweiligen ESt Erklärung an?
    Wie erledige ich das in ELSTER richtig?

    Oder ist es sinnvoller, dass nur einer von uns diese Vermietung angibt und komplett abrechnet?
    Einer von uns verdient minimal mehr.

    Habt ihr hier Erfahrungswerte?

    VG
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