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Vorweggenomme WK V+V Fahrtkosten / Ablehnung des Finanzamtes / Einspruch / Hilfe

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    Vorweggenomme WK V+V Fahrtkosten / Ablehnung des Finanzamtes / Einspruch / Hilfe

    Liebe Community,

    gerne würde ich mir eure Ideen / Hilfestellung / Erfahrungen einholen zu folgedem Sachverhalt:

    Ich habe in der EStE 2020, unter Anlage V+V Werbungskosten deklariert, für die Fahrtkosten aus Immobilienbesichtigungen mit einem nachweisenbaren Einnahmemotiv.
    Wie es im Immobiliengeschäft so ist, ist nicht die erste Immobilie die richitge so auch in 2020, die Werbungskosten waren für Objekte die ich mir angeschaut habe es aber nicht zu einem erfolgreichen Kaufabschluss gekommen ist (mir bekannt als sog. "vorweggenommen Werbungskosten").

    Leider sieht meine zuständige Sachbearbeiterin beim Finazamt dies anders und streichte mir die Werbungskosten mit der Begründung: § 255 Abs. 1 S.1 HGB regle, das Aufwendungen die geleistet werden, um ein Vermögensgegenstand zu erwerben, dazu zählen unter anderen Fahrtkosten zur Besichtigung, gehören zu den Anschaffungskosten. Somit werden diese Aufwendungen über die Abschreibung berücksichtigt und stehen auch keinem Abzug als Werbungskosten entgegen. Lediglich das Jahr des Abzug unterscheidet sich.

    Im Internet und auf YouTube ließt sich zu dem Thema "Vorweggenomme Werbungskosten", dass dies Möglich und in Ordnung sei.
    Jetzt würde ich gerne auch meine zuständige Sachbearbeiterin von dieser Meinung überzeugen, auch aus dem perspektischen Gedanken der Zukunft.

    Habt Ihr eine Idee / Urteil / Meinung die mir bei der Themaik helfen kann?

    Ich danke für eueren geistreichen Gehirnschmalz.

    Liebe Grüße

    #2
    Nein, wir haben keine Idee ! Das ist kein Thema der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- und Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Ich gebe der Sachbearbeiterin insoweit recht, dass Vorkosten bei einem tatsächlich erworbenen Objekt den Anschaffungsnebenkosten

    zuzuordnen sind und nur anteilig über die Gebäude-AfA absetzbar sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, wir haben keine Idee ! Das ist kein Thema der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- und Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

      Ich gebe der Sachbearbeiterin insoweit recht, dass Vorkosten bei einem tatsächlich erworbenen Objekt den Anschaffungsnebenkosten

      zuzuordnen sind und nur anteilig über die Gebäude-AfA absetzbar sind.
      Liebe Charlie,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Kennst du ein Forum in dem solch eine Frage angebracht wäre?

      Liebe Grüße!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Dennis51469 Beitrag anzeigen
        Kennst du ein Forum in dem solch eine Frage angebracht wäre?
        Sowohl Juraforum.de als auch 123recht haben ein Forum zu Steuerrecht. Aufgrund der Problematik mit unerlaubter Rechtsberatung sind Fragen dort allgemein und fiktiv zu formulieren.

        Kommentar


          #5
          Bevor du da jetzt lange suchst, im BFH-Urteil vom 10.3.1981, VIII R 195/77, BStBl. 1981 II S. 470 wurde die Frage schon vor langer Zeit geklärt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bevor du da jetzt lange suchst, im BFH-Urteil vom 10.3.1981, VIII R 195/77, BStBl. 1981 II S. 470 wurde die Frage schon vor langer Zeit geklärt.
            Lieber Charlie,

            super Urteil entspricht genau meinem Fall und meiner Wunschentscheidung.
            Das werde ich der zuständigen Sachbearbeiterin zuschicken

            Liebe Grüße

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