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PKV: Erstattungen für (im Voraus gezahlte) Arztbehandlungen einzugeben?

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    PKV: Erstattungen für (im Voraus gezahlte) Arztbehandlungen einzugeben?

    Hallo,


    eine Frage über die Zeile 25: "Von der privaten Kranken- und/oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge" in der Steuererklärung.

    Wenn man eine private Pflege- und Krankenversicherung (nur Basisabsicherung) hat, und wenn er im Laufe des wichitigen Jahres für die Steuererkärung einige Erstattungen für (im Voraus gezahlte) Arztbehandlungen (d.h. keine Beitragsrückerstattung wegen keinen übernommenen Kosten) von der Krankenversicherung bekommen hat, muss er diese eingeben oder nicht?

    Ich habe ein bisschen gegooglet und es sieht so aus, dass in der Steuererklärung nur Beitragsrückerstattungen eingegeben werden sollen aber auf der anderen Seite fragt die Zeile 25 ganz klar auch nach "darin enthaltene Erstattungen zur Basisabsicherung und zu Pflege-Pflichtversicherung".

    Kann man das mir ein bisschen besser erklären? Jeder rat ist gern willkommen.

    #2
    Erstattungen von Arzt-und anderen Behandlungskosten durch die PKV gehören nur dann in die Steuererklärung, wenn du diese Kosten als

    außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hast. Mit Beitragserstattung hat das doch nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, danke!

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