Hallo zusammen,
ich habe da mal 3 Fragen an euch und sorry falls es hier nicht reingehört. Dann bitte verschieben ;-)
1. Frage: Ist es richtig, dass man die Steuererklärung 2008 noch bis zum September 2010 einreichen kann oder ist es zu spät? Ich hörte was von 31.12.2010?!
Wir haben keine Aufforderung vom FA bekommen.
2. Frage: Kann das FA eine Steuerschuld aus einer Selbstständigkeit, welche nicht mehr besteht, (vom Ehemann) von 2007 mit der Steuererklärung für 2008 (Zusammenveranlagung) verrechnen?
D.h. wenn der Ehemann als "Kleingewerbetreibender" selbstständig war, haftet er mit seinem Privatvermögen und somit zieht das FA nun auch aus der Nicht-selbstständigen Arbeit von der Ehefrau aus 2008 das ab oder verrechnet das komplett wenn vorher schon eine Zusammenveranlagung erfolgte? D.h. die Ehefrau zahlt quasi die Schulden des Ehemanns mit ab? :-( Die Ehefrau war in der Zeit der Selbstständigkeit selbst arbeiten bzw. in einer Ausbildung.
3. Frage: Wenn mal einmal mit der Zusammenveranlagung anfing, darf man dann auch später noch wechseln? Getrennt?
Grüßele
Front242
ich habe da mal 3 Fragen an euch und sorry falls es hier nicht reingehört. Dann bitte verschieben ;-)
1. Frage: Ist es richtig, dass man die Steuererklärung 2008 noch bis zum September 2010 einreichen kann oder ist es zu spät? Ich hörte was von 31.12.2010?!
Wir haben keine Aufforderung vom FA bekommen.
2. Frage: Kann das FA eine Steuerschuld aus einer Selbstständigkeit, welche nicht mehr besteht, (vom Ehemann) von 2007 mit der Steuererklärung für 2008 (Zusammenveranlagung) verrechnen?
D.h. wenn der Ehemann als "Kleingewerbetreibender" selbstständig war, haftet er mit seinem Privatvermögen und somit zieht das FA nun auch aus der Nicht-selbstständigen Arbeit von der Ehefrau aus 2008 das ab oder verrechnet das komplett wenn vorher schon eine Zusammenveranlagung erfolgte? D.h. die Ehefrau zahlt quasi die Schulden des Ehemanns mit ab? :-( Die Ehefrau war in der Zeit der Selbstständigkeit selbst arbeiten bzw. in einer Ausbildung.
3. Frage: Wenn mal einmal mit der Zusammenveranlagung anfing, darf man dann auch später noch wechseln? Getrennt?
Grüßele
Front242
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