Hallo zusammen,
wie ich im Internet lesen konnte sind Altverluste aus Zeiten vor 2009 bis Ende 2013 noch verrechenbar. Soweit, so gut.. Zu diesem Thema habe ich aber auch anderes gelesen, was mich nun verwirrt hat. Deshalb mein Beitrag hier.
Mir liegen Verlustfeststellungsbescheid aus den Steuererklärungen 2013, 2014 und 2015 vor. Die Steuererklärung 2016 wurde letzte Woche, ohne den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts abgegeben. Genauso wie die Anträge von 2010 bis 2015. Obwohl ich in den Jahren Kapitalerträge hatte, die ich hätte damit verrechnen lassen können - dumm gelaufen.
1. Kann ich jetzt noch Rückwirkend einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes für die Steuerjahre 2010 bis 2015 stellen?
2. Kann ich dieses auch noch für die letzte Woche abgegebene Steuererklärung 2016 machen?
3. Kann ich den Antrag auch für die noch nicht abgegeben Steuererklärung 2017 machen? Diese ist zur Zeit in Bearbeitung.
Danke für eure Hilfe.
LG
wie ich im Internet lesen konnte sind Altverluste aus Zeiten vor 2009 bis Ende 2013 noch verrechenbar. Soweit, so gut.. Zu diesem Thema habe ich aber auch anderes gelesen, was mich nun verwirrt hat. Deshalb mein Beitrag hier.
Mir liegen Verlustfeststellungsbescheid aus den Steuererklärungen 2013, 2014 und 2015 vor. Die Steuererklärung 2016 wurde letzte Woche, ohne den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts abgegeben. Genauso wie die Anträge von 2010 bis 2015. Obwohl ich in den Jahren Kapitalerträge hatte, die ich hätte damit verrechnen lassen können - dumm gelaufen.
1. Kann ich jetzt noch Rückwirkend einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes für die Steuerjahre 2010 bis 2015 stellen?
2. Kann ich dieses auch noch für die letzte Woche abgegebene Steuererklärung 2016 machen?
3. Kann ich den Antrag auch für die noch nicht abgegeben Steuererklärung 2017 machen? Diese ist zur Zeit in Bearbeitung.
Danke für eure Hilfe.
LG
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