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Steuererklärung 2020: Bis 31. Juli oder Verlängerung?

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    Steuererklärung 2020: Bis 31. Juli oder Verlängerung?

    Tach,

    vor einiger Zeit gab es ja mal Informationen, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert werden sollte. Ich habe das nicht verfolgt und kann nicht verifizieren, ob das jetzt offiziell ist oder ob es nach wie vor nur die Absicht der Bundesregierung gibt. Was ich im Internet finde, ist immer nur die Absicht. Wenn offiziell: hat jemand eine Quelle?

    #2
    Derzeit nichts Offizielles. Der Bundestag hat im Rahmen eines anderen Steuergesetzes eine Fristverlängerung bis zum 31.10. (= also wegen dem Wochenende der 01.11. bzw. in den Bundesländern mit gesetzlichem Feiertag an Allerheiligen 02.11.) beschlossen, der Bundesrat muss dem Gesamtgesetz und damit auch dieser Gesetztesänderung erst noch zustimmen. Die Bundesratssitzung ist voraussichtlich am 25.06. Vorher kann es somit nichts Offizielles geben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wurde offiziell um 3 Monate auf 31.10. bzw. 01./02.11. verlängert. Quelle habe ich jetzt nicht, stimmt aber.

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        #4
        Ergänzung: Für steuerlich Beratene und Land- und Forstler gelten andere Fristen !!!
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Wurde offiziell um 3 Monate auf 31.10. bzw. 01./02.11. verlängert. Quelle habe ich jetzt nicht, stimmt aber.
          Nein, bisher noch nicht offiziell.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Ich hatte mich über diese Meldungen im Wiso-Sparbuch auch schon gewundert:
            elster78.png
            elster79.png
            elster80.png
            Die tun also so, als wäre das längst beschlossen...?!

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              #7
              Hallo,

              wobei in den Köpfen der Allgemeinheit immer noch der 31.05. des Folgejahres eingebrannt ist, die jetzt ängstlich nachfragen ob es einen Verspätungszuschlag gibt oder eine Fristverlängerung beantragen.

              Tschüß

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                #8
                Jep, kann ich nur bestätigen. Und die Finanzbeamten haben sich vermutlich einen abgegrinst, wenn kurz vor Mai-Ende Schreiben eingehen in der Art "Sorry vielmals, ich schaffe es nicht, kann ich bitte Fristverlängerung bis zum 30.09. haben ?".
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9

                  Die tun also so, als wäre das längst beschlossen...?!
                  Der Bundestag hat es zwar bereits beschlossen und die Zustimmung des Bundesrats Ende Juni gilt als sicher,

                  dennoch hätte ich das jetzt noch nicht veröffentlicht und es bei dem bisherigen Abgabetermin 02.08.2021 belassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    dennoch hätte ich das jetzt noch nicht veröffentlicht und es bei dem bisherigen Abgabetermin 02.08.2021 belassen.
                    So ist das, werter Forumskollege, das entsprechende Ministerium wird zwar nicht von unserem Ankündigungsminister Jens S. geleitet, aber man weiß ja nie.

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                      #11
                      das entsprechende Ministerium wird zwar nicht von unserem Ankündigungsminister Jens S. geleitet, aber man weiß ja nie.
                      Das Ministerium hat sicher nichts veröffentlicht, aber in Gesetzen, die der Bundestag bereits verabschiedet hat, kann man natürlich nachlesen.

                      Hier geht es ja um einen Softwareanbieter, der die verlängerten Abgabefristen beim letzten Update ohne weiteren Hinweis bereits eingespielt hat.

                      Auf den offiziellen Seiten der Steuerverwaltung stehen nach wie vor die bisherigen Fristen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Das ist ja auch richtig so. Wenn der Bundesrat mit dem Gesetz ein Problem hat und dem nicht zustimmt, fällt -theoretisch- halt auch die Fristverlängerung erst einmal hinten runter. Die Fristverlängerung für die steuerberatenden Berufe geht zwar auf eine Initiative des Bundesrats zurück, die Fristverlängerung für nicht steuerlich Beratene ist aber vom Bundestag aufgenommen werden. Der Bundesrat wird damit aber sicher kein "Problem" haben, käme -glaube ich- nicht so gut an in der interessierten Öffentlichkeit ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Hallo,

                          Abgabefrist um 3 Monate verlängert

                          https://stmfh.bayern.de/internet/stm...ilungen/24460/
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Schwaches Bild einer Pressemitteilung, finde ich. Wie schon im Beitrag #6 dargestellt ist die Frist nun einmal nicht "Ende Oktober", sondern wegen des Wochenendes der 01.11. und in Bundesländern mit gesetzlichen Feiertag am 01.11. (Bayern !!!) der 02.11.
                            Zuletzt geändert von Picard777; 30.06.2021, 09:31. Grund: Tippfehler
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Seit heute steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt. :-)
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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