Auf Auskunft durch meinen Steuersachbearbeiter löscht Elster angeblich Angaben in der Steuererklärung wenn sie nicht auf den jeweiligen Fall passen. Konkret ging es bei mir um den Fall "Arbeiszimmer": Da ich Lehrer bin, konnte ich ja ab 2007 kein Arbeitszimmer mehr absetzen. Ich habe es aber für 2007 (noch in Papierform) trotzdem angegeben, auf den 2007er Bescheid dann Einspruch erhoben (wegen offener Rechtslage) und ab 2008, in den Steuererklärungen über ElSTER, weiterhin mittels Steuersoftware angegeben und so übermittelt. Jetzt wurde mir von meinem Steuersachbearbeiter auf Anfrage wegen des neuen Urteils aus Karlsruhe erklärt, die Angaben für das Arbeitszimmer seien bei mir von Elster automatisch gelöscht worden, da ich als Lehrer ja gar kein Arbeitszimmer absetzen könne. Ich solle jetzt nochmal für 2008 und 2009 die Angaben zum Arbeitszimmer in Papierform nachreichen da er diese Daten nicht mehr habe.
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
- Soll ich überhaupt ELSTER weiterhin benutzen, wenn dieses System automatisch Daten löscht obwohl Steuerentscheidungen noch rechtlich in der Schwebe sind?
- Sollte ich in Zukunft nicht wieder auf die Papierform umsteigen, denn für die Papier-Steuerklärung für 2007 muss ich mir keine zusatzliche Arbeit mehr machen.
- Kann ich jetzt überhaupt noch Angaben für 2008 und 2009 nachreichen, obwohl die Einspruchsfrist schon vorüber ist?
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
- Soll ich überhaupt ELSTER weiterhin benutzen, wenn dieses System automatisch Daten löscht obwohl Steuerentscheidungen noch rechtlich in der Schwebe sind?
- Sollte ich in Zukunft nicht wieder auf die Papierform umsteigen, denn für die Papier-Steuerklärung für 2007 muss ich mir keine zusatzliche Arbeit mehr machen.
- Kann ich jetzt überhaupt noch Angaben für 2008 und 2009 nachreichen, obwohl die Einspruchsfrist schon vorüber ist?
Kommentar