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KV Beiträge aus Witwenrentenbezüge in 2019 vergessen

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    KV Beiträge aus Witwenrentenbezüge in 2019 vergessen

    Hallo, ich beziehe seit Jan 2019 eine Witwenrente. Hierauf zahle ich KV und Pflegevers. Beiträge. Jetzt habe ich dies in der Erklärung für 2019 vergessen anzugeben. Nun habe ich die Erklärung für 2020 gemacht und gesehen, dass da letztes Jahr was fehlte....Ist das irgendwie Nachträglich möglich?


    #2
    Ich würde zuerst mal den Steuerbescheid für 2019 kontrollieren. Zumeist werden die Beiträge von den Finanzämtern auch berücksichtigt,

    wenn sie in der Erklärung vergessen wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sollte das wirklich nicht berücksichtigt worden sein -was ich nicht glaube- und die Einspruchsfrist abgelaufen sein, kannst Du ggf. noch einen Änderungsantrag nach § 175b AO stellen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Aja, genauso war es. Wurde berücksichtigt. Vielen Dank, hätt ich auch drauf kommen können....

        Kommentar


          #5
          Wurde berücksichtigt. Vielen Dank, hätt ich auch drauf kommen können....
          Man sollte die Beiträge natürlich erklären, sonst stimmt die eigene Steuervorausberechnung nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Man sollte die Beiträge natürlich erklären, sonst stimmt die eigene Steuervorausberechnung nicht.
            Hallo,

            ach was?

            Aber ohne gibt es eine positive Überraschung
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

              Hallo,

              ach was?

              Aber ohne gibt es eine positive Überraschung
              Aber ohne die Bemerkung von Charlie24 fehlt der Elsterbezug im Thread, also doch eher Daumen hoch, oder ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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