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Kindergeld, Kinderfreibetrag und Steuerberechnung

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    Kindergeld, Kinderfreibetrag und Steuerberechnung

    Hallo
    ich bin verheiratet und wir haben zwei Kinder, Kind 1 in 4/2019, Kind 2 in 12/2020 geboren. Für Kind 1 2.448 Euro Kindergeld erhalten, kein Kinderbonus erhalten. Für Kind 2 erst 2021 Kindergeld für 12/2020 erhalten, kein Kinderbonus erhalten. Entsprechend in zeile 6 der Anlage Kind 2448 bzw. 0 eingetragen.
    Die Steuerberechung berechnet nur für Kind 1 einen Freibetrag von 7812 Euro und setzt Kindergeld+Bonus von 2748 Euro ab.
    Wo kann ich eingeben, keinen Bonus erhalten zu haben und wie bekomme ich den Kinderfreibetrag für Kind 2
    Vielen Dank im Voraus
    Alois

    #2
    1. Wie kommst Du drauf, dass Du mit Deiner Frage im Unterforum für Fragen über das Forum selbst richtig sein könntest?
    2. Mit welcher Anwendung erstellst Du Deine Steuererklärung?
    3. Warum hast Du für das erste Kind keinen Kinderbonus bekommen?
    4. Egal welche Software Du verwendest, es gibt wahrscheinlich keine, in der einzutragen wäre, wie viel Kindergeld Du erhalten hast. Einzutragen ist der Anspruch auf Kindergeld.

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      #3
      Für die Günstigerprüfung zählt der Anspruch auf Kindergeld. Es ist also nicht relevant, ob der Bonus ausgezahlt wurde, sondern ob ein Anspruch darauf bestand. Analog ist es egal, wann das Kindergeld für das im Dezember geborene Kind geflossen ist, es bestand für einen Monat 2020 Anspruch auf Kindergeld.

      Den zweiten Freibetrag erhält man, wenn man soviel verdient, dass auch beim zweiten Kind der Freibetrag günstiger ist als der Anspruch auf Kindergeld.

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        #4
        Vielen Dank für die Infos.

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          #5
          Zitat von alois Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die Infos.
          Ich verschieb mal nach Allgemein und Projekt. Hier bist Du auf jeden Fall falsch!

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            #6
            Warum für das in 04/2019 geborene Kind 1 kein Kinderbonus bezahlt worden sein soll, ist nicht nachvollziehbar, Kindergeld wurde ja offensichtlich bezahlt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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