Hallo Community,
wer weiß, ob man eine Steuererklärung abgeben MUSS, wenn man nur Einkünfte als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat? Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe bis zu 5 Jahre danach. Muss man dazu etwas beantragen?
Und ob das ebenso ist, wenn in Zukunft zusätzlich zu obigem ggf. Einkünfte aus Kapitalanlagen (Europäische ETFs, thesauriert oder ausschüttend) anstehen oder ob die Steuern automatisch, wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmergehalt, hier dann von der Bank/Broker einbehalten und an das Finanzamt automatisch abgeführt werden.
Gibt es Empfehlungen ob thesauriert oder ausschüttender Art bei ETFs zu empfehlen sind? (keine einzelnen Titel)
So das ich nur im Falle von Erstattungen oder anderen Einkünften eine Steuererklärung als Arbeitnehmer dann freiwillig abgeben kann.
Dazu habe ich teilweise widersprüchliches gehört und gelesen, deshalb möchte ich mich hier erkundigen.
wer weiß, ob man eine Steuererklärung abgeben MUSS, wenn man nur Einkünfte als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat? Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe bis zu 5 Jahre danach. Muss man dazu etwas beantragen?
Und ob das ebenso ist, wenn in Zukunft zusätzlich zu obigem ggf. Einkünfte aus Kapitalanlagen (Europäische ETFs, thesauriert oder ausschüttend) anstehen oder ob die Steuern automatisch, wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmergehalt, hier dann von der Bank/Broker einbehalten und an das Finanzamt automatisch abgeführt werden.
Gibt es Empfehlungen ob thesauriert oder ausschüttender Art bei ETFs zu empfehlen sind? (keine einzelnen Titel)
So das ich nur im Falle von Erstattungen oder anderen Einkünften eine Steuererklärung als Arbeitnehmer dann freiwillig abgeben kann.
Dazu habe ich teilweise widersprüchliches gehört und gelesen, deshalb möchte ich mich hier erkundigen.
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