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Erstattung Krankenkasse: wo eintragen

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    Erstattung Krankenkasse: wo eintragen

    Hallo,

    ich suche leider Hilfe. Ich hoffe, das jemand mir hier helfen kann.
    Ich habe am 2020 eine Erstattung (Rückzahlung) von meine Gesetzliche Krankenkasse wegen eine Zahnbehandlung bekommen.
    Ich bin sicher, dass ich es in meine Steuererklärung 2020 erfassen muss. Leider finde ich nicht wo.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir helfen kann.

    Vielen Dank.

    Mayira.

    #2
    Ehrlich gesagt, es gibt Leute, die gehen zum Arzt, und die Krankenkasse zahlt. Warum sollte man das in die Steuererklärung eintragen?

    Oder hast Du die Zahnbehandlung steuerlich geltend gemacht?

    Mit dem Projekt Elster hat Deine Frage nichts zu tun. Du hast das falsche Unterforum ausgewählt! Mit welcher Anwendung erstellst Du denn die Steuererklärung.

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      #3
      Eine Erstattung von Zahnarztkosten und eine Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung sind ganz verschiedene Sachverhalte.

      Ersteres gehört nur dann in die Steuererklärung, wenn die Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden,

      Beitragserstattungen werden dagegen in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        vielen Dank für deine Antwort.

        Es ist eine Erstattung von Zahnarztkosten und auch eine aussergewöhnliche Belastung.
        Ich war fast sicher, dass in der Anlage Vorsorgeaufwand der Betrag erfassen muss.
        Mein Problem ist in welche Anlage inerhalb Vorsorgeaufwand soll ich es hinzufügen.

        Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.

        Mit freundichen Grüssen.
        Mayira

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          #5
          Hallo,

          das gehört in die Anlage außergewöhnliche...
          Da sind doch 3 Felder vorgegeben, sogar mit Beschriftung.
          Beim 3.Feld (rechts) steht:
          Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen und so weiter
          Gruß FIGUL

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