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    Feststellungserklärung

    Hallo zusammen,
    anscheinend weil ich wohnhaft umgezogen bin und ich deshalb einem anderen Finanzamt zugeordnet werde, meine selbständige/freiberufliche Arbeit aber noch am alten Ort ist, soll ich eine Feststellungserklärung abgeben. Während ich das jetzt im Elster-Programm ausfülle, kommt es mir aber so vor, als wäre das alles nur für Gesellschaften gedacht. Habe ich als Freiberufler das tatsächlich auch zu machen?
    Danke schon mal, lG, Werner

    #2
    Während ich das jetzt im Elster-Programm ausfülle, kommt es mir aber so vor, als wäre das alles nur für Gesellschaften gedacht. Habe ich als Freiberufler das tatsächlich auch zu machen?
    Es gibt 2 Arten von Feststellungserklärungen, für dich ist die Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) einschlägig,

    nur für Gesellschaften ist die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) einzureichen.

    Vielleicht hast du das falsche Formular ausgewählt ?



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke, damit hast Du mir schon sehr geholfen!

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